Kunden der Extra Energie können Geld zurückfordern

Pressemitteilung vom
Preiserhöhungen waren unzulässig

Kunden der Extra Energie können Geld zurückfordern
Preiserhöhungen waren unzulässig

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Gute Nachricht für heutige und frühere Kunden der Extra Energie GmbH: Preiserhöhungen, die der Energieversorger in laufenden Verträgen vorgenommen hat, waren unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. April 2018 ist jetzt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden. Das bedeutet: Wer zwischen 2016 und heute Strom oder Gas von Extra Energie bezogen hat und dabei von einer Preissteigerung betroffen war, der er nicht ausdrücklich zugestimmt hat, kann Geld zurückfordern. Das gilt auch bei Preiserhöhungen im Pakettarif. Allerdings gilt auch: für Beträge aus dem Jahr 2016 ist Eile geboten.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Klage erhoben und unterstützt Betroffene nun mit online erhältlichen Musterbriefen und Rechtsberatung. „Zurückfordern können Kunden sämtliche auf Grundlage von Preiserhöhungen zu viel gezahlten Beträge. Extra Energie steht nur der Rechnungsbetrag zu, der entstanden wäre, wenn sich die Preise nach Vertragsschluss gar nicht verändert hätten“, erklärt Juristin Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW.

Betroffene finden Unterstützung bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Wenn das Unternehmen den zu viel geforderten Betrag aus 2016 nicht erstattet, müssen Kunden den Anspruch gerichtlich geltend machen und noch bis zum 31. Dezember 2019 Klage erheben oder einen Mahnbescheid beantragen. „Insbesondere wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte für Ansprüche aus 2016 unmittelbar einen Anwalt einschalten“, rät Jahn deshalb.

Die Rückforderungen sind möglich, weil die Extra Energie keine wirksame Preiserhöhungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet hat. Ohne eine solche Klausel sind Preissteigerungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden zulässig. Das entsprechende Urteil des OLG (Az 6 U 0182/16) vom 19. April 2018 wurde erst jetzt rechtskräftig, weil das Unternehmen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hatte. Diese Beschwerde hat der BGH nun zurückgewiesen (Az VII ZR 119/18).

Die Musterbriefe für Betroffene stehen zum Download bereit unter
www.verbraucherzentrale.nrw/extra-energie.

Details zum Urteil gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/14062.

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