Kritische Situation bei ambulanter Pflege in NRW

Pressemitteilung vom
Berufstätige, die Angehörige mit Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften oder von ambulanten Pflegediensten pflegen, stehen vor einer kaum zu lösenden Aufgabe, wenn die Unterstützung ausfällt und sie plötzlich die Pflege alleine schultern müssen.

Die pflegenden Familien nicht vergessen –
kritische Situation bei ambulanter Pflege in NRW

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In NRW dürfen seit dem 18. März Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr betreten werden, viele osteuropäische Betreuungskräfte verlassen das Land in Richtung Heimat und es wird immer schwieriger, ambulante Pflegedienste zu finden, die einspringen können – die Corona-Pandemie kommt inzwischen auch massiv im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen an.

In der öffentlichen Debatte findet die Situation zuhause betreuter Pflegebedürftiger und ihrer Familien nur wenig Beachtung. Berufstätige, die Angehörige mit Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften oder von ambulanten Pflegediensten pflegen, stehen vor einer kaum zu lösenden Aufgabe, wenn die Unterstützung ausfällt und sie plötzlich die Pflege alleine schultern müssen.

„Mit dem Fortschreiten der Pandemie werden immer mehr Menschen in die Situation kommen, sich alleine um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Hier brauchen wir eine schnelle und tragfähige Entschädigungsregelung ähnlich wie für Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder versorgen müssen. Dann könnten Berufstätige vorübergehend aus dem Job aussteigen und sich um ihre Angehörigen kümmern.“ In dem kürzlich verabschiedeten Covid-19-Maßnahmenpaket ist geregelt, dass Eltern, deren Kinder aufgrund behördlicher Anordnung nicht zur Schule oder in eine Betreuungseinrichtung gehen dürfen, bis zu sechs Wochen 67 % ihres Verdienstausfalls erhalten.

Das Covid-19-Maßnahmenpaket bietet bereits die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistung, sollten die professionellen Anbieter ausfallen. Dass dies für die Betroffenen ausreicht, glaubt der VZ-NRW-Chef jedoch nicht. „Wenn ein Pflegedienst ausfällt, ist es in der aktuellen Situation nahezu unmöglich, kurzfristig Ersatz zu organisieren. Zudem liegt es bei den Pflegekassen, ob einem Antrag stattgegeben wird. Das ist keine klare Regelung und führt zu einer großen Verunsicherung bei den pflegenden Angehörigen.“ Der Verbraucherschützer appelliert darüber hinaus an die Kommunen, die Pflegenden besonders zu unterstützen: „Wir dürfen nicht riskieren, dass unterversorgte Pflegebedürftige dehydriert und wundgelegen in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen.“

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4040044 informiert der Pflegewegweiser NRW (unter Projektleitung der Verbraucherzentrale NRW) auch unter den aktuellen Bedingungen rund um das Thema Pflege und über vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe. Die landesweite Hotline steht montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9-12 Uhr und donnerstags von 14-17 Uhr für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zur Verfügung.

 

Hintergrund:

In NRW gab es Ende 2017 ca. 769.100 Pflegebedürftige (Stichtag 31.12.2017), von denen rd. 599.400, das sind gut drei Viertel (77,9 Prozent), zu Hause versorgt wurden. 417.300 Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld und 182.000 Personen wurden durch ambulante Dienste zu Hause betreut oder erhielten Kombinationsleistungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit Unterstützung einer osteuropäischen Betreuungskraft versorgt wird, ist für NRW nicht bekannt. Bundesweit schätzt man, dass es 300.000 - 400.000 solcher Betreuungsarrangements gibt.

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