- Die Zahl der Facharztpraxen, die eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) überhaupt anbieten, ist vor allem in ländlichen Regionen sehr gering.
- Wenn die Untersuchung angeboten wird, dann oft nicht als Kassenleistung, sondern meist als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Betroffene müssen diese dann zu Unrecht aus eigener Tasche zahlen.
Osteoporose ist eine Volkskrankheit. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung jede vierte Frau von ihr betroffen. Doch auch unter Männern und in jüngeren Altersgruppen leiden Patient:innen unter der schleichenden Verschlechterung ihres Knochengewebes und der dadurch bedingten Neigung zu Knochenbrüchen. Insbesondere hochdosierte Cortisonbehandlungen und Vorerkrankungen wie Diabetes oder Rheuma erhöhen das Risiko. Daher gibt es für gesetzlich Versicherte, die aufgrund ihres Alters oder entsprechender Befunde ein erhöhtes Osteoporoserisiko haben, die Knochendichtemessung seit 2013 als Kassenleistung.
Versorgungsdichte für gesetzlich Versicherte zu niedrig
Die Knochendichtemessung mit der sogenannten DXA-Methode, einem speziellen Röntgenverfahren, wird von vielen Fachärzt:innen für Orthopädie und Radiologie gar nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Marktuntersuchung der Verbraucherzentrale NRW wurden an 69 Vertragsarztpraxen aus ausgewählten Regionen in Nordrhein-Westfalen Terminanfragen unter Schilderung einer Indikation für die Kassenleistung verschickt. „Mehr als die Hälfte der angefragten Praxen bot die Messung überhaupt nicht an, etwa da gar kein entsprechendes Gerät vorhanden war“, fasst Arne Weinberg, Referent der Gruppe Gesundheitsmarkt, ein Ergebnis der Untersuchung zusammen.
Kassenleistungen scheitern auch an fehlenden Genehmigungen
Doch auch dort, wo die Knochendichtemessung durchgeführt wird, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese oft selbst zahlen: In mehr als 70 Prozent der Fälle, in denen ein Termin angeboten wurde, war nur die IGeL möglich. „Dies liegt auch daran, dass Vertragsärzt:innen zur Abrechnung der Kassenleistung eine spezielle Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung benötigen“, stellt Arne Weinberg fest. Diese können die Behandelnden beantragen, müssen es aber nicht. Daher fordert die Verbraucherzentrale NRW: „Wenn die Voraussetzungen für die Knochendichtemessung in der Arztpraxis vorliegen, muss auch eine Genehmigung beantragt werden. Eine Privatabrechnung ist dann nicht mehr zulässig.“
IGeL-Angebote: Falsche Begründungen und große Preisspanne
Leider mussten die Untersuchenden auch feststellen, dass die Selbstzahlerleistung von mehreren Praxen sogar mit einer falschen Begründung angeboten wurde. „In neun Fällen wurde uns leider fälschlich mitgeteilt, dass die Knochendichtemessung generell oder in unserem Fall keine Kassenleistung sei“, so Weinberg. „Dies ist nicht hinnehmbar, da Arztpraxen mit einer solchen Auskunft gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten verstoßen.“ Anlass zu Bedenken gibt auch die Beobachtung des Marktchecks, dass die Kosten für die unzulässige Privatabrechnung je nach Region um mehr als 10 Euro voneinander abweichen. So wurde in der Region Westfalen ein durchschnittlicher Preis von rund 45 Euro aufgerufen, während es im Bereich Nordrhein im Schnitt etwa 55 Euro waren.
Weiterführende Infos und Links:
- Download des kompletten Marktcheck-Berichts: www.verbraucherzentrale.de/marktcheck-dxa
- Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/knochendichtemessung-wann-zahlt-die-kasse-12225