Implantate als Zahnersatz: Lücken bei Risikoaufklärung von Zahnärzten

Pressemitteilung vom
Etwa jedem dritten Implantat-Patienten ist unbekannt, dass persönliche Risikofaktoren wie Rauchen, Parodontitis oder schlechte Mundhygiene gegen den Einsatz von Implantaten sprechen können.

Implantate als Zahnersatz: Lücken bei der Risikoaufklärung von Zahnärzten

 

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„Neues Lebensgefühl“, „moderne Zahnheilkunde“, „einfach ideal“, „Nonplusultra“ oder die „komfortabelste und sicherste Methode, um fehlende Zähne auf ästhetisch perfekte Weise zu ersetzen“ – das lesen Patienten zu Implantaten auf Internetseiten von Zahnärzten oder in Hersteller-Broschüren. Allerdings ist etwa jedem dritten Implantat-Patienten unbekannt, dass persönliche Risikofaktoren wie Rauchen, Parodontitis oder schlechte Mundhygiene gegen den Einsatz von Implantaten sprechen können. Fast jeder siebte Träger sagt, dass er vor Behandlungsbeginn nicht über die Risiken informiert wurde, die mit dem Einsetzen des Implantats verbunden sein können. Und fast jeder Dritte weiß nicht, dass Folgekosten bei Komplikationen selbst zu zahlen sind: Das sind einige Ergebnisse einer Online-Befragung, die im Dezember 2017 im Auftrag der Verbraucherzentralen NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde. Befragt wurden 600 gesetzlich Krankenversicherte, denen in den vergangenen zwölf Monaten vor der Umfrage ein Implantat oder mehrere eingesetzt worden sind oder die sich zum Zeitpunkt der Befragung in einer laufenden Implantat-Behandlung befanden.

Zahnersatz mit Hilfe von Implantaten gehört zu den teuersten Versorgungen. Hierbei werden Schrauben als künstliche Zahnwurzel in den Knochen gebohrt. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Implantat-Patienten über Kosten, mögliche Risiken und Alternativen aufzuklären. Immerhin bejahte die große Mehrheit der Befragten (498 von 600), dass sie sich zunächst gut vom Zahnarzt informiert fühlt: Von denjenigen, die sich vor allem auf Anraten ihres Zahnarztes für ein Implantat entschieden haben, kreuzten 94 Prozent an, dass der Zahnarzt sie über Vor- und Nachteile einer Implantatbehandlung aufgeklärt habe. Neun von zehn Patienten dieser Gruppe wurden im Arztgespräch auch Alternativen aufgezeigt. Doch bei der Frage, ob der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn individuelle Risikofaktoren angesprochen habe, die möglicherweise gegen die Verwendung eines Implantats sprechen könnten, sinkt die Zustimmung auf 74 Prozent ab. Zwar würden sich rund 89 Prozent der Befragten erneut für Implantate als Zahnersatz entscheiden. Allerdings würden sich 34 Prozent davon vorher ausführlicher über Risiken und Kosten informieren.

„Die Aufklärung über persönliche Risikofaktoren und über mögliche Gefahren während und nach einer Implantation muss besser werden“, fordert die Verbraucherzentrale NRW als Konsequenz. Sie betreut federführend das vom Bundesjustizministerium geförderte Projekt „Kostenfalle-Zahn“: „Implantate können als Zahnersatz eine gute Lösung sein, sind aber nicht für jeden Patienten geeignet. Implantate sind über die Jahre auch nicht immer problemlos.“ Von einer Entzündung („Periimplantitis“) ist laut Studien jedes fünfte Implantat betroffen. Zudem dürfen Ärzte und Zahnärzte nur sachlich für die künstlichen Zahnträger werben, jedoch nicht anpreisend oder irreführend.

Implantat-Hinweise für Patienten:

  • Ob Implantate möglich sind, ist abhängig vom individuellen Gesundheitszustand und vom eigenen Budget.
  • Interessierte Patienten sollten sich im Vorfeld über mögliche Risiken informieren. Zur Sprache kommen sollten Gefahren während des Eingriffs und danach sowie die Risiken, die man selbst mitbringt: Vorerkrankungen wie Diabetes, Allergien, Parodontitis oder Angewohnheiten wie Zähneknirschen, Rauchen oder schlechte Mundhygiene.
  • Implantate sind eine Privatleistung. Die Krankenkasse bezahlt zwar den Festzuschuss für Zahnersatz, aber der gesamte Eingriff wird nach der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die Kosten sind je nach Behandlungsumfang vier- oder fünfstellig. Vor Behandlungsbeginn sollten alle Kosten geklärt sein, auch die für den Knochenaufbau und den eigentlichen Zahnersatz.
  • Treten Komplikationen auf, sollten Betroffene sofort den Zahnarzt aufsuchen. Allerdings sind auch Folgebehandlungen eine Privatleistung. Ein Recht auf kostenfreie Korrektur oder Neuanfertigung aufgrund des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs der Patienten gibt es nur für den eigentlichen Zahnersatz, also für Brücken, Kronen oder Prothesen. Eine Reklamation gilt für zwei Jahre ab dem medizinischen Einsatz.
  • Die günstigste Alternative ist die Kassenleistung beim Zahnersatz, die sogenannte Regelversorgung. Das ist im Seitenzahnbereich etwa eine Brücke aus Nicht-Edelmetall. Zahnärzte mit Kassenzulassung müssen diese Kassenleistung anbieten.

 

Weitere Informationen sowie Adressen von Beratungsstellen gibt's im Internet auf www.kostenfalle-zahn.de und im Ratgeber Zähne der Verbraucherzentrale NRW, erhältlich für 14,90 Euro ebenfalls online unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.

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