Hochwasser-Betroffene: Kostenlose Ersthilfe bei Streit mit Versicherung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW bietet schnelles und unbürokratisches Beratungsangebot.

Hochwasser-Betroffene erhalten kostenlose Ersthilfe bei Streit mit der Versicherung

Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an Verbraucher:innen, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.

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Infolge der Hochwasserkatastrophe verzichtet die Verbraucherzentrale NRW auf die Entgelte für die Versicherungsrechtsberatung durch einen Anwalt, um Betroffene in ihrer aktuellen Notlage zu unterstützen. Die Beratung für eine erste rechtliche Einschätzung richtet sich an Verbraucher:innen, die Probleme mit ihrer Versicherung bei der Schadensregulierung haben.

Wer durch das Hochwasser Schäden erlitten hat, kann durchaus erleben, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet. Sollten bei der Schadensregulierung rechtliche Probleme auftreten, können Betroffene der Hochwasserkatastrophe die Versicherungsrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW aktuell kostenfrei nutzen. Durch die Entgeltbefreiung möchte die Verbraucherzentrale NRW den Betroffenen in ihrer akuten Notlage schnelle und unbürokratische Hilfe bieten.

Das Angebot umfasst ein 30-minütiges Beratungsgespräch zur ersten rechtlichen Einschätzung und Orientierung. Es dient dazu, die dringendsten Fragen der Betroffenen zu klären und eine erste qualifizierte rechtliche Einschätzung zu geben. Die Termine können in der örtlichen Beratungsstelle vereinbart werden.

Auch zu allen weiteren Fragen rund um Hochwasser, Starkregen und Versicherungsschutz steht die Verbraucherzentrale NRW mit Rat und Hilfestellung zur Verfügung.

Weiterführende Infos und Links:

Informationen zur Versicherungsrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW und zur Terminvereinbarung in der Beratungsstelle vor Ort gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1483

Rat und Hilfestellung zu allen weiteren Fragen rund um Hochwasser und Starkregen erhalten Betroffene:

Erste Antworten auf Fragen von Betroffenen gibt es außerdem auf www.verbraucherzentrale.nrw/unwetterschaden

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