Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

Pressemitteilung vom
Fluggäste müssen kein spezielles Formular einer Fluggesellschaft verwenden, um Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung eines gebuchten Fluges bei der Airline zu anzumelden.

Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig
Landgericht Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung

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Fluggäste müssen kein spezielles Formular einer Fluggesellschaft verwenden, um Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung eines gebuchten Fluges bei der Airline zu anzumelden. Das Landgericht Frankfurt a. M. hat am 16. Dezember auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung erlassen, die der portugiesischen Fluggesellschaft TAP untersagt, die Geltendmachung von Ansprüchen nur zu bearbeiten, wenn Flugkunden zu diesem Zweck ein firmeneigenes Online-Kontaktformular verwenden.

Die portugiesische TAP ist nur eine von mehreren Fluggesellschaften, die eine Bearbeitung von Zahlungsansprüchen mit dem Verweis auf die fehlende Verwendung ihres jeweiligen Kontaktformulars abwehrt. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits vier Fluggesellschaften wegen dieser ihrer Ansicht nach unzulässigen Praxis abgemahnt.

Das Pochen auf Ausgleich oder Erstattung im Zusammenhang mit einem nicht oder schlecht erfüllten Luftbeförderungsvertrag unterliegt keinerlei Formvorschriften. „Kunden haben das Recht, ihre Ansprüche in freier Form schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail bei der zuständigen Airline anzumelden. Eine Fluggesellschaft, die bereits die Anmeldung von Kundenansprüchen ablehnt, wenn sie nicht auf firmeneigenen Kontaktformularen erfolgen, behindert Kunden bei der Ausübung ihrer Rechte“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gängige Abwehrstrategie einiger Fluggesellschaften, die Ansprüche von Fluggästen überhaupt zu prüfen.

Seit Oktober bietet die Verbraucherschutzorganisation Ratsuchenden mit ihrer APP „Flugärger“ eine kostenlose Möglichkeit, Ausgleichszahlungen bei verspäteten, verpassten oder annullierten Flügen auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung mit Hilfe einer von der App generierten E-Mail geltend zu machen.
Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich seitdem die Beschwerden von Flugkunden über Weigerungen von Airlines, die Geltendmachung von Ansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung über die E-Mail, die mit Hilfe der Flugärger-App erzeugt wurde, anzunehmen und zu bearbeiten. „Das ist ein schwacher und aussichtsarmer Versuch, Kundenrechte zu ignorieren“, so Schuldzinski: „Über unsere Flugärger-App erfahren wir von solchen unzulässigen Praktiken und statten ratsuchende Fluggäste mit dem notwenigen Instrumentarium aus, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und anschließend bei der betroffenen Airline geltend zu machen“, hebt der NRW-Verbraucherzentralenchef den doppelten Nutzen der Flugärger-App zum Schutz und zur Verbesserung der Kundenrechte hervor.

Weitere Hinweise zur Funktionalität und zum Download der Flugärger-App online unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app.

Screenshots der App Flugärger

"Flugärger": Mit App kostenlos Entschädigung berechnen

Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen.

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