- Viele Verbraucher:innen beschweren sich über Probleme mit dem Käuferschutz bei PayPal, Klarna und Amazon Pay
- Die Kommunikation mit den Dienstleistern ist oft schwierig und der Weg zur Rückerstattung lang
- Verbraucherzentrale NRW warnt: Nicht blindlings auf Käuferschutz verlassen
Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. Er soll Kund:innen absichern, wenn die Ware zum Beispiel Mängel aufweist oder gar nicht ankommt. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März hat die Verbraucherzentrale NRW den Käuferschutz der drei großen Online-Bezahldienste auf den Prüfstand gestellt und warnt: Verbraucher:innen sollten sich nicht in Sicherheit wiegen.
„Wir erleben immer wieder, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, ihre berechtigten Forderungen bei den Zahlungsdienstleistern durchzusetzen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Der Käuferschutz ist eine individuelle Vereinbarung mit den Bezahldiensten. Dabei gelten die Bedingungen und Regeln der Anbieter. Davon unabhängig gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte wie Widerruf und Gewährleistung. Häufig kommt es vor, dass Verbraucher:innen in einem Schadensfall vergeblich versuchen, den Käuferschutz geltend zu machen. Sie legen beispielsweise Nachweise über Produktmängel vor oder beanstanden, dass die Ware gar nicht geliefert worden ist, und erhalten trotzdem kein Geld zurück. „Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden die Dienstleister nach eigenem Ermessen und nicht immer nachvollziehbar und zugunsten der Verbraucher:innen“, so Schuldzinski.
Nicht immer greift der Käuferschutz
Denn was viele Verbraucher:innen nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift überhaupt der Käuferschutz. Daher ist ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter nötig. Ausgeschlossen sein können zum Beispiel Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Online-Spiele oder Gutscheine. Auch wenn es zu Problemen beim Widerruf kommt – der Händler das Geld nicht zurückzahlt oder die Retoure angeblich nicht angekommen ist - springt der Käuferschutz nicht immer ein. Verbraucher:innen sollten bevorzugt auf ihre gesetzlichen Rechte wie Gewährleistung oder Widerruf zurückgreifen. Diese sind gegenüber dem Händler geltend zu machen. Wenn dies nicht gelingt, kann unter Umständen der Käuferschutz der Bezahldienste weiter helfen. „Oft enthalten die gesetzlichen Regelungen bereits alle nötigen Schutzmechanismen und gehen über den Käuferschutz der Bezahldienste sogar hinaus“, so Schuldzinski.
NRW-Verbraucherschutzministeri
Wann der Käuferschutz wirklich nützt
Eine gute Absicherung bietet der Käuferschutz jedoch, wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen sind und sie ohne Ware dastehen, aber längst bezahlt haben. Dann bekommen sie in der Regel vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurück. Hier bietet der Käuferschutz tatsächlich einen Mehrwert. Doch auch in diesen Fällen ist der Weg zur Rückerstattung nicht immer leicht. „Viele Verbraucher:innen beschweren sich über die schlechte Kommunikation mit dem Kundenservice, lange Bearbeitungszeiten und hohe Anforderungen an die Beweisführung. Oft geraten sie dabei in eine Sackgasse“, sagt Schuldzinski. Bei derartigen Problemen unterstützen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW die Betroffenen dabei, ihre Forderungen gegenüber den Anbietern oder Zahlungsdienstleistern durchzusetzen.
Weitere Informationen
Mehr zu Online-Bezahldiensten und dem Käuferschutz unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste