Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW setzt geltendes Recht durch und geht erneut erfolgreich gegen ExtraEnergie vor
  • ExtraEnergie legte Widerspruch von Kund:innen gegen unzulässige Preiserhöhungen als Kündigungserklärung aus und kündigte Belieferungsstopp an
  • Abmahnung erfolgreich: ExtraEnergie gibt Unterlassungserklärung ab
  • Verbraucherzentrale NRW bietet Musterbriefe für Betroffene
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Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH hatte Ende Juli mit Preiserhöhungsschreiben für Aufregung gesorgt. Trotz vertraglich vereinbarter Preisgarantie wollte das Unternehmen die Preise für Strom und Gas anheben. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung – mit Erfolg. Das Gericht untersagte ExtraEnergie Preiserhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Das Unternehmen legte hiergegen zwar Widerspruch ein, erschien aber nicht zur anberaumten mündlichen Verhandlung. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte daraufhin die einstweilige Verfügung per Versäumnisurteil (Az: 12 O 247/22 – nicht rechtskräftig).

Bei der Verbraucherzentrale NRW gingen auch nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung weitere Beschwerden gegen ExtraEnergie ein. Kund:innen berichteten, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhielten und ein Belieferungsstopp angekündigt wurde. „ExtraEnergie hat die Widerspruchsschreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich. In einigen Fällen stellte ExtraEnergie die Belieferung sogar ein.“ Die Verbraucherzentrale NRW mahnte ExtraEnergie daraufhin ab. Nun reagierte das Unternehmen und verpflichtet sich, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.

Verbraucherzentrale NRW behält Branche im Blick

„Die derzeitige Energiepreiskrise ist für Verbraucher:innen eine große Belastung“, so Schuldzinski. „Wir erwarten, dass sich Unternehmen gerade in diesen Zeiten an geltendes Recht halten und ihre Kund:innen nicht mit unlauteren Geschäftspraktiken in die Irre führen. Wir werden die Branche weiterhin genau beobachten und gegen schwarze Schafe konsequent vor gehen.“

Für Kund:innen der ExtraEnergie hat die Verbraucherzentrale NRW Handlungsempfehlungen und Musterbriefe erstellt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonderkündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist.

Suche nach Betroffenen

Viele Energieanbieter versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder Fristen für die Ankündigung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, Musterfeststellungsklagen gegen entsprechende Anbieter zu erheben und sucht nach Betroffenen für die Teilnahme an einer Umfrage. Möglicherweise steht Kund:innen ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Weitere Informationen und Links

  • Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für Kund:innen der ExtraEnergie GmbH:
    https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/extraenergie-was-tun-bei-preiserhoehungen-oder-lieferstopp-77604
  • Umfrage des vzbv zu Preiserhöhungen von Energieanbietern: https://www.musterfeststellungsklagen.de/energie/umfrage
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