Einstweilige Verfügung gegen Tarifunterschiede bei Energiegrundversorgern beantragt
- NRW- Energieversorger verweigerten Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Benachteiligung widerspricht aus Sicht der Verbraucherschützer dem eigentlichen Schutzzweck der Ersatzversorgung
Die hohen Preise für Strom und Gas haben den Energiemarkt in Bewegung gebracht: Anbieter wie immergrün, die Stromio GmbH oder gas.de stellten von heute auf morgen rechtlich unzulässig die Lieferung ein, viele Haushalte sind dadurch in die Ersatz- oder Grundversorgung gefallen. Dass die Politik nun über verschärfte gesetzliche Regelungen nachdenkt, die künftig Verbraucher:innen vor solchen kurzfristigen Kündigungen noch besser schützen soll, ist sinnvoll, hilft aktuell betroffenen Haushalten aber nicht weiter. Denn viele Grundversorger verlangen von Neukund:innen Preise, die um ein Vielfaches höher liegen als die der Bestandskund:innen. Eine Ungleichbehandlung, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt. Das sehen die Energieversorger anders. Um schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beantragte die Verbraucherzentrale NRW nun gegen drei NRW-Grundversorger eine einstweilige Verfügung.
Die bereits von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnten Energieversorger RheinEnergie, Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG hatten u.a. mit der Begründung, kurzfristig gestiegene Beschaffungskosten würden diese Ungleichbehandlung rechtfertigen abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
„Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringt, macht deutlich, dass hier etwas schief läuft. Doch neue Gesetze oder Verordnungen helfen denjenigen nicht weiter, die aktuell von überhöhten Tarifen betroffen sind und nicht wissen, wie sie die nun teilweise doppelt oder sogar dreifach so hohen Preise für Strom und Gas begleichen sollen. Deshalb streben wir nun eine kurzfristige juristische Klärung durch die Gerichte an.“
Aus Sicht der Verbraucherschützer dürfen Strom- und Gaskund:innen, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, nicht nur deshalb einen teureren Tarif als Bestandskund:innen in der Grundversorgung erhalten, weil sie nach einem willkürlich von den Versorgern festgelegten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind. „Eine solche Benachteiligung von betroffenen Haushalten ist nach unserer Auffassung rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Ersatz – und Grundversorgung“, unterstreicht Schuldzinski. „Das deutsche und EU-Energieverbraucherrecht gibt geben hier eindeutige Vorgaben.“
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:
„Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte. Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringt, macht deutlich, dass hier etwas schief läuft. Doch neue Gesetze und Verordnungen helfen denjenigen nicht weiter, die aktuell von überhöhten Tarifen betroffen sind und nicht wissen, wie sie die nun teilweise doppelt oder sogar dreifach so hohen Preise für Strom und Gas begleichen sollen. Deshalb streben wir nun eine kurzfristige juristische Klärung durch die Gerichte an.“
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