Die Abwehrkräfte stärken? Zu viel Zucker in Shots und Heißgetränken

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale NRW hat 19 Produkte überprüft und warnt vor zu hohen Erwartungen bei „Immunboostern“
  • Eine Portion kann schon mehr als ein Viertel der empfohlenen Tageshöchstmenge an Zucker enthalten – ohne dass es angegeben sein muss.
  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit Gesundheitsaussagen oder Heilungsversprechen werben.
Off

Draußen wird es kälter und es wird weniger geheizt – Zeit für einen Immunbooster oder für „einen Löffel Gesundheit“? Heißgetränke, Direktsticks, Kindersäfte und Shots mit Granatapfel, Holunder, Sanddorn, Salbei, Echinacea oder Zitrone sollen die Abwehrkräfte in Schwung bringen. Was verlockend klingt, hat jedoch mehrere Haken. Diese Nahrungsergänzungsmittel können eine ganze Menge Zucker liefern und die Hersteller sind nicht verpflichtet, das auf der Verpackung anzugeben. Zudem helfen sie höchstens bei einer Unterversorgung, ein Booster für das Immunsystem ist nicht zu erwarten. In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale NRW 19 solcher Produkte unter die Lupe genommen.

"Wir haben mehrere Probleme festgestellt", sagt Angela Clausen, Referentin für Lebensmittel im Gesundheitsmarkt, "und das erste ist der Zucker." Die ausgewählten Produkte aus Drogerien und Apotheken enthalten bis zu 14 Gramm Zucker pro Portion. "Das sind 28 Prozent der Höchstmengenempfehlung von 50 Gramm pro Tag für Erwachsene, also mehr als ein Viertel davon. Das Kinderprodukt eines Herstellers enthält sogar 30 Prozent mehr Zucker als die Produkte für die Großen." Ein anderer Hersteller nennt als Hauptzutaten für den "Löffel voller Gesundheit" Zucker, Wasser, Zuckersirup, Saftkonzentrat und Malzextrakt.

Gesetzeslücke: Hersteller dürfen auf Kalorienangaben verzichten

Während auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels die wertgebenden Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe pro Tagesmenge aufgeführt sein müssen, darf laut Gesetz auf Angaben zu Kalorien, Fett oder Zucker verzichtet werden. Dabei kann so ein Heißgetränk durchaus bis zu 60 kcal liefern. Es gibt Hersteller, die diese Angaben freiwillig nennen. Auf 13 der 19 Produkte fehlten sie jedoch.

"Das ist eindeutig eine Lücke im Gesetz", sagt Angela Clausen. Ihr Tipp: Wer keine Angaben zu Kalorien oder Zucker auf der Packung findet, sollte in der Zutatenliste auf Begriffe wie Zucker, Glukosesirup, Fruchtzucker, Fruktosesirup, Honig, Dextrose, Malzextrakt oder Maltodextrin, aber auch auf Fruchtpulver und -konzentrate sowie Säfte achten. Manche Produkte enthalten stattdessen oder zusätzlich Süßstoffe wie Sucralose, Steviolglykoside, Aspartam oder Saccharin.

Ein weiteres Problem: Das Versprechen, es helfe der Gesundheit. Auch wenn Granatapfel, Zitrone oder Sanddorn den Produktnamen bestimmen, gibt es für diese Pflanzen keine erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben mit Blick auf eine Stärkung des Immunsystems. Die Nennung ist eher als Geschmacksangabe zu verstehen. Entscheidend sind die zugesetzten Nährstoffe wie Vitamin C oder Zink. Für diese sind Aussagen erlaubt wie "trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei". "Das hilft bei einer Unterversorgung", betont Clausen, "mehr aber nicht. Ein Booster für das Immunsystem ist nicht zu erwarten." Aussagen wie "zur Vorbeugung und Bekämpfung von Erkältungen, Viren und grippalen Effekten" oder "hilft bei der Entwicklung von Abwehrzellen" sind für Lebensmittel verboten.

Auch ein "Viel hilft viel" nützt nicht wirklich. Überflüssiges scheidet der Körper im besten Falle einfach direkt wieder aus, im schlimmsten Fall sammelt er es an. Wer solche Produkte nutzt, sollte daher auf die Prozentangaben neben der Tagesdosis achten, hier sollten 100 Prozent (für Erwachsene) nicht überschritten werden.

Weiterführende Infos und Links:
Mehr zum Marktcheck unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/78991

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.