Datensammlung stoppen

Pressemitteilung vom
Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen laut Medienberichten künftig umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen.

Datensammlung stoppen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bewertet Pläne von Auskunfteien zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden als unzulässig

  • Geplanter Datenpool verstößt gegen DSGVO und Wettbewerbsrecht
  • Am 2. November sind Pläne Thema im Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten
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Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen laut Medienberichten künftig umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen. Es sei geplant, darin unter anderem auch Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sammeln und auszuwerten. Wechselwillige Kunden könnten es dann nicht nur schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen.

„Für eine solche Datensammlung fehlt die rechtliche Grundlage und  es besteht auch keinerlei wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Syndikusanwalt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Pläne der beiden Auskunfteien. „Nun sind die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, dem Vorhaben einen Riegel vorzuschieben.“ 

Denn Stromkunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen also keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es nach Auffassung der Verbraucherschützer schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. 
Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, auf, sich im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten deutlich gegen diese Pläne zu stellen.

Zumal die geplante Datenbank die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit konterkariert. „Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. Denn mithilfe einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden“, erklärt Schuldzinski. „Es ist schon absurd, dass um Neukunden mit lukrativen Angeboten geworben wird, diese aber abgestraft werden sollen, wenn Sie von diesen Angeboten tatsächlich Gebrauch machen.“

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