Corona-Kulanz der Deutschen Bahn

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW fordert: Erstattungszeitraum auch auf Sparpreise erweitern

Corona-Kulanz der Deutschen Bahn
Erstattungszeitraum auch auf Sparpreise erweitern

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Die Deutsche Bahn reagiert in der aktuellen Krisensituation kulant, indem sie Fahrgästen mit bereits gebuchten Tickets ab Start des Corona-Shutdowns am 13. März bis Ende April anbietet, gebuchte Fahrten bis zum 30. Juni flexibel zu nutzen, kostenlos zu stornieren oder sich einen Gutschein aushändigen zu lassen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ist dieses Entgegenkommen der Bahn ein erster kundenfreundlicher Schritt, dem ein zweiter für ihre Sparpreis-Angebote folgen sollte.

Denn bis zum offiziellen Runterfahren des öffentlichen Lebens hatten viele Bahnkunden auch bereits Fahrten ab dem 1. Mai zum Sparpreis oder Supersparpreis gebucht. Ob Urlaube oder Kurztrips rund um bevorstehende Feiertage (Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam) oder Geschäftsreisen – diese vergünstigten Angebote sind üblicherweise nicht stornierbar. Damit bleiben Fahrgäste mit diesen gebuchten Tickets auf der Strecke, wenn sie die Fahrten jetzt nicht antreten können oder dürfen. Davon sind beispielsweise auch An- und Abreisen zu Veranstaltungen betroffen, die bis Ende August abgesagt sind. „Derzeit weiß niemand, wann der Normalbetrieb nicht nur im öffentlichen Leben, sondern auch auf der Schiene wieder läuft. Ein weiteres positives Signal in puncto Kundenfreundlichkeit kann die Bahn aussenden, wenn sie ihre kulante Regelung auch auf Sparpreis-Tickets ausweitet die Zugbindung auch für Buchungen ab dem 1. Mai komplett aufhebt und Stornierungen dafür akzeptiert“, appelliert Melanie Schliebener, Projektleiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW an die Deutsche Bahn.

„Begrüßenswert wäre, wenn die Deutsche Bahn außerdem auch über den 30. April hinaus auf jegliche Stornierungs- oder Reservierungskosten für alle bis zum 13. März bereits gebuchten Beförderungen verzichtet,“ so Schliebener. Ungeachtet offizieller Reisewarnungen oder -verbote müssten Fahrgäste dann nicht auch noch zu den Beförderungs- die Zusatzkosten bei Bahnfahrten im Falle von abgesagten Veranstaltungen oder Urlauben schultern.

Bei Problemen oder Fragen zu Erstattungen von Fahrpreisen hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr, sofern die geplante Fahrt den Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen betrifft.

Kontakt online unter: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de; E-Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

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