Bericht über Punkte-Stichprobe: Payback verliert Klage

Pressemitteilung vom
Payback verliert Klage gegen Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Hamburg

Bericht über Punkte-Stichprobe: Payback verliert Klage gegen Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Hamburg

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„Punkteverpuffung im Prämienshop“ bei Payback und Deutschlandcard, meldete die Verbraucherzentrale NRW im November vergangenen Jahres. Eine Stichprobe hatte ergeben, dass es „viele Prämien alternativ im Handel deutlich preiswerter zu kaufen“ gab. Eine Pressemitteilung, die in den Medien für Resonanz sorgte.

Zum Missfallen von Payback. Der Primus unter den Kunden-Treueprogrammen reichte beim Landgericht Hamburg Klage ein und begehrte die Unterlassung von Äußerungen. Betroffen waren unter anderem die Zusammenfassung der Verbraucherzentrale zum Preisvergleich von 50 Payback-Prämien sowie das Beispiel eines DFB-Trikots, das im Payback-Prämienshop für 79,99 Euro und bei Dutzenden Händlern für unter 30 Euro zu kaufen war.

Doch Paybacks Kritikpunkte verpufften vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 O 17/20). Das Gericht stellte fest, dass die Verbraucherzentrale den „obliegenden Verpflichtungen an eine zulässige Berichterstattung nachgekommen“ sei. Der Verbraucherzentrale NRW seien „keine bewussten Fehlurteile oder bewussten Verzerrungen, insbesondere auch unrichtige Angaben und eine einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Waren und Leistungen anzulasten“. 

Payback hat gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht eingelegt.

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