Antragsstellung bei Härtefallhilfen für Energieträger in NRW unzureichend

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW fordert Abbau unnötiger Hürden
  • Ältere Menschen überdurchschnittlich stark betroffen
  • Teilhabe an der Härtefallregelung ist allen Berechtigten zu ermöglichen
  • Alternatives Antragsverfahren per Briefpost notwendig
Off

Im Zuge der Energiekrise hat der Bund im Dezember 2022 finanzielle Hilfen für Privathaushalte verabschiedet, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Konkret zählen dazu Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Umsetzung und Auszahlung erfolgt durch die Länder. Seit Mitte Mai 2023 kann man nun auch in Nordrhein-Westfalen diese Härtefallhilfe beantragen. Sie wird gewährt, wenn Privathaushalte im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen für das Jahr 2021 zu tragen hatten. 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdopplung hinausgehen, können auf Antrag erstattet werden. Allerdings ist die Antragstellung hierzulande bislang ausschließlich online möglich und stellt viele Verbraucher:innen vor enorme Herausforderungen.

Alternatives Antragsverfahren notwendig

„Das derzeitige Antragsverfahren schließt Verbraucher:innen, die keinen Zugang zum Internet haben oder nur über geringe Onlinekenntnisse verfügen, von der Beantragung der Härtefallhilfen aus“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „In unseren Beratungsstellen erreichen uns landesweit täglich Anfragen von Verbraucher:innen, die vor den Hürden der digitalen Antragstellung kapitulieren und sich abgehängt fühlen. Besonders ältere Menschen sind davon betroffen. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung dazu auf, die unnötigen Hürden zur Antragsstellung der Härtefallhilfen abzubauen und zeitnah einen alternativen Weg per Briefpost zur Beantragung einzurichten.“

Erschwerend hinzu kommt, dass schon das von der Bundesregierung entwickelte Verfahren, das die notwendige Authentifizierung der Antragsteller:innen sicherstellen soll, sehr komplex ist. Und: Die deutschlandweit einheitliche Frist zur Antragstellung läuft nur noch bis zum 20. Oktober 2023.

„Obwohl das Verfahren zur Antragstellung bereits seit Mitte Mai freigeschaltet ist, stehen viele Antragsberechtige in Nordrhein-Westfalen nun vor Problemen, ihre Ansprüche geltend zu machen“, erklärt Schuldzinski. „Um allen betroffenen Verbraucher:innen zu helfen, fordern wir daher ein einfaches Verfahren, das jetzt zügig von der Landespolitik umgesetzt werden sollte. Ein möglicher Lösungsansatz: Die Einrichtung einer Telefon-Hotline, bei der sich die Menschen melden können, damit ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden.“

Weitere Informationen und Links

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.