Wenn's sprudelt, ist zu viel Salz drin

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Der Salzgehalt in Nahrungsergänzungs-Brausetabletten ist oft deutlich zu hoch
  • Brausetabletten enthalten bis zu 30 Prozent der empfohlenen Höchstmenge pro Tag
  • Nur bei knapp der Hälfte der überprüften Produkte war der Salzgehalt angegeben – für manche Menschen ist das ein Risiko
  • Verbraucherzentrale NRW fordert verpflichtende Hinweise auf der Verpackung und eine Überarbeitung der Rezepturen
Off

Drei von vier Menschen in Deutschland nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, vor allem Vitamine und Mineralien. Dabei greifen viele zu Brausetabletten – meist ohne zu wissen, dass diese eine versteckte Nebenwirkung haben können. Denn viele Produkte der sprudelnden Variante enthalten überraschend hohe Natrium-Mengen. Das zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW. Vor allem problematisch kann das für Menschen mit Bluthochdruck sein. Doch eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben und meist nicht vorhanden. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb mehr Transparenz und eine Überarbeitung der Rezepturen.

Sprudelnd, praktisch, beliebt: Etwa jede:r Dritte entscheidet sich bei Vitaminpräparaten für Brausetabletten. Solche Nahrungsergänzungsmittel schmecken meist süß oder fruchtig. An zu viel Salz denken da die wenigsten. „Vielen Verbraucher:innen ist nicht bewusst, dass sie mit einer einzelnen Brausetablette bereits bis zu ein Gramm Salz zu sich nehmen können“, sagt Niklas Klinkhammer, Ernährungswissenschaftler bei der Verbraucherzentrale NRW. „Besonders kritisch kann das für Menschen mit Bluthochdruck oder einer so genannten ‚salzsensitiven‘ Reaktion des Körpers sein.“

Kennzeichnungslücke bei Nahrungsergänzungsmitteln

Laut der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung sollten Nahrungsergänzungsmittel überhaupt kein Natrium bzw. Salz enthalten. Doch die aktuelle Rechtslage erlaubt es Herstellern, den Salzgehalt bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht anzugeben. Im Rahmen des Marktchecks hat die Verbraucherzentrale NRW 72 Brausetabletten-Produkte untersucht. Das Ergebnis: Nur knapp die Hälfte, konkret 46 Prozent dieser Produkte, nannten den Salz- oder Natriumgehalt.

Der durchschnittliche Salzgehalt der gekennzeichneten Produkte betrug 0,67 g pro Tagesdosis. Sechs Gramm pro Tag sind die empfohlene Höchstmenge für Erwachsene. 0,17 Gramm war der niedrigste angegebene Salzgehalt pro Tagesportion, 1,46 Gramm der höchste (bei einem Nahrungsergänzungsmittel mit zwei Tabletten als Tagesdosis). Eine Multivitamin-Brausetablette für Kinder enthielt mit 1,06 Gramm Salz die höchste Menge Salz pro Tablette. „Dass Hersteller gesetzlich nicht verpflichtet sind, Salzmengen anzugeben, obwohl diese gesundheitsrelevant sein können, ist für uns nicht nachvollziehbar“, betont Klinkhammer. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung esse ohnehin zu viel Salz, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann. „Der Blutdruck kann steigen und damit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“

Fachleute fordern mehr Klarheit für Verbraucher:innen

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher eine Verpflichtung zur Kennzeichnung auf allen Nahrungsergänzungsmitteln. „Verbraucher:innen erwarten nicht, dass Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Salzzufuhr teils deutlich in die Höhe treiben können. Deshalb brauchen wir Warnhinweise und weniger Natrium in den Produkten.“ Denn die Reaktion auf mehr Salz ist nicht bei allen gleich. Es gibt sogenannte „salzsensitive“ Menschen, deren Blutdruck sich verändert, sobald sie zusätzliches Salz zu sich nehmen.

„Wir empfehlen generell, auf die Dosierung zu achten und Alternativen zur Brausetablette zu prüfen“, sagt Klinkhammer. Oft reiche auch eine halbe Tablette oder eine Kapsel statt der Brausetablette. „Vor allem aber sollte man sich die Frage stellen, ob man das Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich benötigt. Denn viele Vitamine lassen sich auch durch eine ausgewogene Ernährung abdecken.“

Weiterführende Infos und Links

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.