Schönheitswahn und Einheitspreise im Obst- und Gemüseregal

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck: Verbraucherzentralen fordern vielfältigeres Angebot und gewichtsbasierte Preise
  • Supermärkte bieten vor allem Produkte der Klasse I
  • Krummes Obst und Gemüse sollte nicht aussortiert werden
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Im Obst- und Gemüseregal finden sich kaum Artikel, die nicht dem Schönheitsideal entsprechen. Und: die Produkte sind in der Regel nur zum einheitlichen Stückpreis erhältlich. Das ergab ein zum zweiten Mal durchgeführter bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer fordern den Handel auf, seiner Verantwortung gegen Lebensmittelverschwendung nachzukommen und Verbraucher:innen die Wahl zwischen verschiedenen Größen und Formen zu lassen: mit breiterer Auswahl und Bezahlung nach Gewicht.

Kaum krumme Geschäfte

Da Naturprodukte wie Äpfel oder Möhren nicht nach einheitlichem Schema wachsen, ergeben sich optische Unterschiede, beispielsweise im Durchmesser oder in der Form. Anbieter können ihre Ware deshalb nach Klassen sortieren. Die Supermärkte aber achten stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse, stellen an ihr Sortiment oft gar Anforderungen über die gesetzlich vorgegebenen hinaus. Sie bieten vor allem Produkte der ersten Klasse an, zeigt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Von den in einer Stichprobe angebotenen Äpfeln gehörten rund drei Viertel zu Klasse I und etwa ein Viertel zu Klasse II. Das gleiche Bild ergab sich bei Möhren. Im Vergleich zur Vorerhebung aus dem Jahr 2021 hat sich wenig verändert. Nur vereinzelt wiesen Anbieter auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hin, zum Beispiel mit dem Aufdruck „Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack" oder „Möhren – die etwas anderen“.

„Immer noch ist Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern im Handel eine seltene Ausnahme. Dabei wäre es ein großer Schritt gegen die Lebensmittelverschwendung, wenn weniger krummes Obst und Gemüse aussortiert würde“, sagt Frank Waskow, Leiter des Teams Lebensmittelqualität und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Erst im Juni 2023 hatte sich der Handel im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verpflichtet, den Verkauf von Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern unmittelbar voranzubringen. Wie und wann das tatsächlich umgesetzt wird, werden wir uns genau ansehen.“

Unterschiede von bis zu 720 Gramm zum Einheitspreis

Im Marktcheck wurden Kohlrabi und Eisbergsalat in den untersuchten Geschäften nur zum einheitlichen Stückpreis verkauft. Dabei zeigten sich enorme Größen- und Gewichtsunterschiede: von bis zu 720 Gramm bei Kohlrabi und bis zu 600 Gramm bei Eisbergsalaten. Wer im Supermarkt die Wahl zwischen großen und kleinen Produkten hat, kann genau nach Bedarf einkaufen. „Dafür müsste der Handel jedoch die Verkaufspreise von Stück- auf Kilopreise umstellen“, fordert Frank Waskow. „Denn Stückpreise verleiten schnell dazu, möglichst das größte Produkt zu kaufen, wodurch immer wieder Lebensmittelabfälle entstehen, da nicht bedarfsgerecht eingekauft wird. Und: Die kleinen, leichteren Produkte bleiben in den Regalen zurück.“

Hintergrund des Marktchecks

In einer bundesweiten Stichprobe haben alle 16 Verbraucherzentralen nach einer ersten Erhebung 2021 erneut die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Märkten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilungen erfassten die Verbraucherzentralen, wie groß der Anteil von Klasse II bei Äpfeln und Möhren im Sortiment war und ob Anbieter den Preis am Beispiel von Eisbergsalat und Kohlrabi nach individuellem Gewicht oder Stück berechneten. Bei großen Unterschieden im Gewicht wurden stichprobenhaft Minimal- und Maximalgewichte erfasst.

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