Jodgehalt in Algenprodukten: Gesund oder gefährlich?

Pressemitteilung vom
Analyse im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt teils bedenkliche Jodgehalte

Algen liegen als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend und können einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Einige Algenarten sind jedoch sehr jodreich. Problematisch ist daher, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen. Eine von den Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Analyse zeigt: Beim Verzehr einzelner Algenprodukte droht eine überhöhte Jodaufnahme und damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Entsprechende Warnhinweise fehlen jedoch auf den Verpackungen. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine rechtsverbindliche Kennzeichnung des Jodgehaltes auf algenhaltigen Lebensmitteln und verbindliche Höchstmengen.

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Beim Jod ist das richtige Maß entscheidend

150 Mikrogramm Jod sollten Jugendliche und Erwachsene täglich zu sich nehmen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Viele Menschen erreichen diesen Wert nicht. Doch auch zu viel Jod kann die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme 600 Mikrogramm nicht überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis, dass eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Zusätzlich sollten der Jodgehalt des Produkts und Verzehrmengen angegeben sein. Das gilt jedoch nur für getrocknete Algen.

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Verbraucherinformationen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig. „Die Kennzeichnung des Jodgehalts, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich“, sagt Frank Waskow, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so können Verbraucher:innen eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.“ Im Handel fehlen diese Angaben jedoch oft.

Analyseergebnis: Sichere Auswahl fällt schwer

Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:

  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen elf und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
  • Acht von 13 Produkten enthielten hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der acht Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.

Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.

So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu als unsicher. Kombu ist ein essbarer Seetang und vor allem in Japan eine wichtige Grundlage für Suppen und Saucen. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 Millilitern enthält fast das Dreifache“, sagt Waskow. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits zwölf Gramm dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod – für Pasta eine unrealistisch kleine Portion.

Verzehrmenge der Algenprodukte für Jodaufnahme ausschlaggebend

Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten beispielsweise Salate aus der Wakame-Alge.

Forderungen nach gesetzlicher Kennzeichnungspflicht

Damit Verbraucher:innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration,
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge,
  • Warnhinweise bei hohen Jodgehalten,
  • gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten.

„Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen“, fordert Frank Waskow.

Hintergrund zur Vorgehensweise

Im Rahmen eines Marktchecks zu Lebensmitteln mit und aus Algen untersuchten die Verbraucherzentralen im Jahr 2024 die Kennzeichnung von 142 Produkten. Im Mai und Juni 2025 erwarben die Verbraucherzentralen 13 dieser Produkte im stationären oder im Onlinehandel, darunter ein Aufstrich, Tee, Nudeln, Snacks, Salate und ein Gewürz, und versendeten diese direkt im Anschluss, je nach Anforderung bei Raumtemperatur, gekühlt oder gefroren, an das Labor AGROLAB LUFA GmbH (akkreditiert nach DIN EN 17025). Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Die Jodgehalte in Algen, und damit auch in den daraus hergestellten Produkten, können stark schwanken.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Test und zum Thema Jod unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/110759

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

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