Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich

Pressemitteilung vom
Prime-Kund:innen zahlen seit 2022 zu viel
  • Seit dem 15. September 2022 zahlen Amazon Prime-Kund:innen bis zu 30 Prozent mehr für ihre Mitgliedschaft.
  • Das Landgericht Düsseldorf folgt der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW und beurteilt die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig.
  • Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Sammelklage, um zu viel gezahlte Beträge für Verbraucher:innen zurückzufordern. 
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Millionen Verbraucher:innen in Deutschland erhielten im Sommer 2022 eine Ankündigung des Internet-Giganten Amazon über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft. Amazon begründete die Notwendigkeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 angehoben. Bei monatlicher Zahlung kostet Amazon Prime seitdem 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden 89,90 statt zuvor 69 Euro fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen.

Preiserhöhungsklausel unwirksam

„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vor-stand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen.

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage

Bislang haben Verbraucher:innen bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kund:innen um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Damit Verbraucher:innen die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon. Prime-Kund:innen, die sich dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffenen bereits jetzt für den Newsletter anmelden, über den u.a. informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist und Verbraucher:innen sich anmelden können.

Weitere Informationen und Links:

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Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

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