Verbraucherzentrale NRW geht gegen Schreiben des Telekommunikationsanbieters vor und stellt Musterbrief zur Verfügung
1N Telecom irritiert Verbraucher:innen mit Schreiben zum Anbieterwechsel und mit Schadenersatzforderungen
Das Unternehmen ist schon seit längerem im Visier der Verbraucherzentralen
Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht
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1N Telecom sorgt erneut für Ärger bei Verbraucher:innen. Der Internetanbieter fordert in Briefen dazu auf, den bisherigen Internetanschluss zu kündigen und einen Auftrag zur Rufnummernportierung zu erteilen. Damit suggeriert der Anbieter den betroffenen Verbraucher:innen, dass sie einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hätten. Die Betroffenen geben gegenüber der Verbraucherzentrale an, sich nicht an einen Vertragsabschluss erinnern zu können. Wer den Brief ignoriert, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Höhe. „Die Forderungen des Anbieters sind in der Regel unberechtigt und eine gezielte Masche, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen nicht reagiert. Nun wurde Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Betroffene sollten angeblichen Vertrag bestreiten
„Verbraucher:innen, die entsprechende Schreiben der 1N Telecom erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren, sondern vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten“, rät Tergek. Dafür stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zur Verfügung. Grundsätzlich muss zwar niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW beauftragt 1N Telecom jedoch teilweise Inkassobüros, um das angeblich offene Geld einzutreiben. Verbraucher:innen sollten sich dann darauf berufen, dass die Forderung bereits bestritten wurde, um einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren zu entgehen. Spätestens in einem Mahnverfahren müssen Betroffene reagieren, ob berechtigt oder nicht, kann die 1N Telecom ansonsten einen vollstreckbaren Titel beantragen und mit diesem die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.