1N Telecom fordert unberechtigt Schadenersatz

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW geht gegen Schreiben des Telekommunikationsanbieters vor und stellt Musterbrief zur Verfügung
  • 1N Telecom irritiert Verbraucher:innen mit Schreiben zum Anbieterwechsel und mit Schadenersatzforderungen 
  • Das Unternehmen ist schon seit längerem im Visier der Verbraucherzentralen
  • Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht
Off

1N Telecom sorgt erneut für Ärger bei Verbraucher:innen. Der Internetanbieter fordert in Briefen dazu auf, den bisherigen Internetanschluss zu kündigen und einen Auftrag zur Rufnummernportierung zu erteilen. Damit suggeriert der Anbieter den betroffenen Verbraucher:innen, dass sie einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hätten. Die Betroffenen geben gegenüber der Verbraucherzentrale an, sich nicht an einen Vertragsabschluss erinnern zu können. Wer den Brief ignoriert, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Höhe. „Die Forderungen des Anbieters sind in der Regel unberechtigt und eine gezielte Masche, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen nicht reagiert. Nun wurde Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Betroffene sollten angeblichen Vertrag bestreiten

„Verbraucher:innen, die entsprechende Schreiben der 1N Telecom erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren, sondern vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten“, rät Tergek. Dafür stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zur Verfügung. Grundsätzlich muss zwar niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW beauftragt 1N Telecom jedoch teilweise Inkassobüros, um das angeblich offene Geld einzutreiben. Verbraucher:innen sollten sich dann darauf berufen, dass die Forderung bereits bestritten wurde, um einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren zu entgehen. Spätestens in einem Mahnverfahren müssen Betroffene reagieren, ob berechtigt oder nicht, kann die 1N Telecom ansonsten einen vollstreckbaren Titel beantragen und mit diesem die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.

Weitere Informationen und Links

Verbraucher:innen finden den Musterbrief zur Anfechtung des Vertrages unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/98710

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.