Mit ihrer aktuellen Vereinbarung legen die Landesregierung und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Grundlage dafür, dass die Verbraucherzentrale auch in den Jahren bis 2030 ihre bewährte Arbeit fortsetzen, das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzniveau auf seinem bundesweit einzigartigen Niveau halten und sich gleichzeitig neuen Herausforderungen für die Konsumentinnen und Konsumenten stellen kann. Durch die von der Landesregierung bereitgestellte Förderung und die damit verbundene finanzielle Planungssicherheit kann die Verbraucherzentrale den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch weiterhin einen einfachen Zugang zu unabhängiger Beratung und qualitätsgesicherten Informationen sowie Durchsetzung und Stärkung ihrer Rechte ermöglichen und Weiterentwicklungen vorantreiben. Damit schafft sie gleichzeitig in einem wesentlichen Lebensbereich Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in unserem Bundesland und befördert somit nicht zuletzt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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