Grundsätzliches
- Worum geht es in dem Verfahren?
Ab dem 15. September 2022 hat Amazon die Preise für die Prime-Mitgliedschaft von 69,00 Euro auf 89,90 Euro (jährliche Zahlweise) und 7,99 Euro auf 8,99 Euro (monatliche Zahlweise) angehoben. Bei dem Prime-Student Abo wurde von 34,00 Euro auf 44,90 Euro und von 3,99 Euro auf 4,49 Euro erhöht. Die Preiserhöhungsschreiben dazu wurden im Juli 2022 verschickt. Diese Preiserhöhung hält die Verbraucherzentrale NRW für unzulässig.
Diese Auffassung haben mittlerweile das Landgericht (LG) Düsseldorf und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigt. Das OLG urteilte im Oktober 2025: Die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel sei unwirksam, da sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen sei daher unzulässig.
- Welches Ziel verfolgt die Klage?
Die Klage soll dafür sorgen, dass die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen. Das Gericht soll feststellen, dass Amazon die Preise nicht einseitig ändern konnte.
- Um wie viel Geld geht es?
Je nach Abomodell (jährliche oder monatliche Zahlweise) geht es um 20 Euro bzw. 12 Euro pro Jahr. Die genaue Höhe des Erstattungsbetrags hängt davon ab, ob und für wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden. Im Studenten-Abomodell geht es um 10,90 Euro bzw. 6 Euro pro Jahr.
- Wer ist betroffen?
Alle Kund:innen von Amazon Prime und Prime-Student, die zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis darauffolgend gezahlt haben.
- Kann ich mich der Klage auch anschließen, wenn ich gekündigt habe?
Sie können sich der Klage anschließen, wenn Ihr Vertrag noch aktiv war, als die Preiserhöhung kam. Wenn Sie Ihren Vertrag aber schon gekündigt haben, bevor die Preiserhöhung wirksam wurde, Sie also nicht mindestens einmal den überhöhten Preis gezahlt haben, können Sie nicht teilnehmen.
- Wie funktioniert die Sammelklage?
Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, haben wir an anderer Stelle gesondert erläutert.
- Welche Nachweise muss ich vorlegen, um mein Geld zu bekommen?
Das Gericht legt im Urteil fest, wie jede/r einzelne Verbraucher:in nachweisen muss, dass er/sie berechtigt ist, eine Leistung zu erhalten und wie der Anspruch zu berechnen ist.
Wir empfehlen Betroffenen deshalb, relevante Unterlagen aufzubewahren. Das können Verträge, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr mit dem Anbieter und ähnliches sein. Sind solche Dokumente nur über ein Online-Portal des Unternehmens zu erreichen, sollten Sie diese herunterladen. Geht es um angezeigte Informationen, erstellen Sie bitte Screenshots. Speichern Sie die Dateien so, dass Sie sie auch Jahre später noch finden und verwenden können.
- Wann kann ich mich für die Klage anmelden?
Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.
Teilnehmen
- Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein, Anmeldung und Teilnahme sind kostenlos.
- Wie kann ich bei der Klage mitmachen?
Um an der Klage teilzunehmen, müssen Sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung per Post. Wir stellen Ihnen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält auch Textbausteine, welche Sie zur Anmeldung nutzen können.
Abonnieren Sie unseren News-Alert (s.o.), um über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informiert zu werden.
- Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?
Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.
- Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?
- Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus.
- Die Angaben unter „VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ sind für die wirksame Anmeldung wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check um einen passenden Textbaustein zu erhalten.
- Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ und Ihre datenschutzrechtliches Einverständnis durch Auswahl der Felder zum Ankreuzen.
- Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
- Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?
Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.
- Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.
- Was passiert nach der Anmeldung?
Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.
- Muss ich Amazon vor der Anmeldung zur Erstattung auffordern?
Sie müssen Amazon nicht vorher auffordern, Ihnen Beträge zu erstatten. Sie können direkt an der Klage teilnehmen.
- Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?
Wenn Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie nicht mehr an der Klage teilnehmen.
- Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.
- Kann ich individuell klagen, wenn ich bereits im Register angemeldet bin?
Solange Sie im Register angemeldet sind, ist eine individuelle Klage nicht möglich. Wenn Sie individuell klagen möchten, müssten Sie sich zunächst von der Klage abmelden und dann selbst vorgehen.
Einzelheiten zur Anmeldung im Register
- Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?
Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.
- Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?
Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls „Verbraucherzentrale NRW“ oder ähnliches als Vertreter ein. Wir führen die Klage, vertreten aber nicht einzelne Verbraucher:innen.
Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand. Falls Sie sich durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigen unterstützen lassen, geben Sie dies unter IV. an. Es ist sinnvoll, dass dann Ihr Vertreter das Formular ausfüllt. Das Bundesamt für Justiz versendet die Bestätigung über die Registereintragung dann an den Vertreter.
- Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund…“ an?
Die korrekten Angaben in dem Feld „VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein.
Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check, um den für Sie passenden Text zu erhalten.
- Was soll ich unter VII. in das Feld „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?
Dieses Feld kann leer bleiben.
Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile
- Was passiert, wenn die Verbraucherzentrale NRW gewinnt?
Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:
- Leistung: Das Gericht soll das Unternehmen zur Zahlung verurteilen. Dann muss es den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
- Feststellung: Trifft das Gericht nur eine Feststellung, führt das nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sollte das Unternehmen sich auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen.
- Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellungsklage?
Im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Welche Nachteile kann ich haben, wenn ich teilnehme?
Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die im Klageregister eingetragen sind. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.