Vermietungsgesellschaft Deutsche Annington rudert zurück

Pressemitteilung vom
Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH wird Neumietern keine Mietverträge mehr vorlegen, in denen ohne weitere Erklärung der Mieter gleichzeitig auch ein Liefervertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH zustande kommt.

Vermietungsgesellschaft Deutsche Annington rudert zurück:
Mieter müssen Energieliefervertrag künftig aktiv zustimmen

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Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH wird Neumietern keine Mietverträge mehr vorlegen, in denen ohne weitere Erklärung der Mieter gleichzeitig auch ein Liefervertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH zustande kommt. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin hat die Vermietungsgesellschaft in der Güteverhandlung vor dem Landgericht Bochum jetzt erklärt, auf die unzulässige Praxis künftig verzichten zu wollen.

Aus Bottrop, Gelsenkirchen und Witten hatten sich Neumieter bei der Verbraucherzentrale NRW und dem Deutschen Mieterbund NRW gemeldet. Denn sie waren überrascht, dass sie nicht nur einen Mietvertrag mit der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH oder der MIRA Grundstücksgesellschaft abgeschlossen hatten, sondern auch einen Strom- beziehungsweise Gasliefervertrag beim Energieversorger Vonovia Energie Service. Und zwar, ohne dass die Betroffenen einer Energielieferung ausdrücklich zugestimmt hatten. Weil nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW eine Klausel im Mietvertrag, die zugleich einen Energieliefervertrag mit aktiviert, unwirksam ist, hatte sie gegen eines der Unternehmen geklagt. „Mieter müssen nicht damit rechnen, dass sie mit ihrer Unterschrift unter einen Mietvertrag auch noch einen Energieliefervertrag in Gang setzen“, so Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zudem werde ihnen durch das untergeschobene Vertragsduo jede Möglichkeit zum Preisvergleich genommen.

Die beiden Vermietungsgesellschaften und der Energieversorger waren zunächst per Abmahnung aufgefordert worden, die unlautere Geschäftspraktik zu unterlassen. Da die Gesellschaften der Vonovia-Gruppe jedoch am Vorgehen festhalten wollten, hatte die Verbraucherzentrale NRW exemplarisch gegen die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH Klage beim Landgericht Bochum eingereicht. Beim Termin zur Güteverhandlung hat sich diese nun einsichtig gezeigt und die Abkehr von der eigenwilligen Vertragskonstruktion erklärt. Die beiden anderen Unternehmen haben gegenüber der Verbraucherzentrale NRW ebenfalls signalisiert, dass ein Energieliefervertrag künftig nur noch zustande kommt, wenn der Neumieter diesem aktiv zustimmt.

Mieter, die in einem Energieliefervertrag mit der der Vonovia Energie Service GmbH stecken, ohne dass sie diesem aktiv zugestimmt haben, können sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegenüber dem Unternehmen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei und den Energieanbieter wechseln.

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