Über den Förderverein

Wie Sie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz in NRW unterstützen können.
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Ob unzulässige Bankgebühren gekippt, Fahrgastentschädigung durchgesetzt oder der Rechnungswirrwarr im Mobilfunk gelichtet werden muss: Die Verbraucherzentrale NRW schafft Klarheit für Verbraucher, die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollen und zeigt Abzockern die rote Karte. Wir beweisen immer wieder: Millionen Kunden sind nicht machtlos gegen die Millionen der Anbieter. Damit das so bleibt und noch besser wird, brauchen wir Sie. Geben Sie Ihrem Anliegen Gewicht und werden Sie Mitglied im Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ihr Beitrag stärkt unmittelbar und wirksam den Verbraucherschutz.

Fördermitglieder bekommen auf alle unsere Ratgeber zehn Prozent Rabatt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum 31.12. jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro. Er wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, denn die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation.

Laden Sie dazu die Beitrittserklärung herunter und senden sie ausgefüllt und unterschrieben an die im Adressfeld angegebene Anschrift. Die Satzung des Fördervereins können Sie herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail an info@wir-verbraucher.nrw .  Spenden sind ebenfalls willkommen.

Förderverein der Verbraucherzentrale NRW e. V.

Mintropstr. 27

40215 Düsseldorf

info@wir-verbraucher.nrw

Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.