Marcus Köster: Die Ergebnisse des vormaligen Projektes werden - bis auf Weiteres - auf der Seite eingestellt bleiben - werden aber nicht mehr überarbeitet. Wiedervorlage auf 2026 gelegt /Pau

Das ehemalige Landesprojekt "NRW bekämpft Energiearmut"

Rechnung mit Taschenrechner, Geld und Lupe
Das ehemalige Landesprojekt "NRW bekämpft Energiearmut"
Im früheren Landesprojekt "NRW bekämpft Energiearmut" trat die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit örtlichen Grundversorgern den komplexen Problemen rund um Energiearmut und Energiesperren mit einer umfassenden Informations- und Beratungsoffensive entgegen. Unser Engagement geht weiter.

Beratungsangebot

Auch wenn das Landesprojekt nicht mehr existiert, bietet die Verbraucherzentrale NRW weiterhin kostenlose Beratung für Verbraucher:innen an, denen der Strom gesperrt wurde oder gesperrt werden soll. Informationen und Kontaktdaten zu unseren Beratungsstellen finden Sie im Beratungsangebot "Budget- und Rechtsberatung Energiearmut".

Gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie besondere Regelungen?

Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Zahlungen wegen Corona bis zu drei Monate lang aufzuschieben, ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen.

Wer nun zu wenig Geld zur Verfügung hat, sollte vor allem Prioritäten setzen. Tätigen Sie existenzielle Zahlungen wie etwa für Strom vor anderen. Wenn Sie Ihre Abschläge nicht mehr bezahlen können, sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger. Möglicherweise können Sie zumindest Teilzahlungen leisten, um die Zahlungsrückstände gering zu halten. Denn aufgelaufene Zahlungsrückstände können Ihr Budget auch zu einem späteren Zeitpunkt besonders stark belasten. Deutet sich an, dass Sie auch später nicht zahlen können, was an Kosten aufläuft, suchen Sie sich frühzeitig Hilfe.

Bei Zahlungsschwierigkeiten für Strom stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin die üblichen Lösungsmöglichkeiten offen. Suchen Sie auch hier frühzeitig den Kontakt zu Ihrem Versorger.

Über das Projekt

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Energierechnungen nicht bezahlen können, denen eine Gas- oder Stromsperre droht oder deren Versorgung bereits unterbrochen worden ist, können die kostenfreie Budget- und Rechtberatung bei Energiearmut in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens in Anspruch nehmen. Die wirtschaftliche und rechtliche Beratung der Verbraucherzentrale NRW wird zudem bei Bedarf kombiniert mit einer Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands oder mit dem Stromspar-Check der Caritas in NRW.

Das Beratungsangebot bleibt bestehen, auch wenn das Projekt "NRW bekämpft Energiearmut" nicht mehr existiert. Finanziert wurde das Landesprojekt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und die örtlichen Energieversorgungsunternehmen.

Seit Projektbeginn im Oktober 2012 suchten insgesamt Verbraucher aus mehr als 8.300 Haushalten – überwiegend Bezieher von Sozialleistungen, Geringverdiener und Rentner – mit Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung die Budget- und Rechtsberatung Energiearmut auf. Aufgrund des ganzheitlichen Beratungsansatzes sowie der komplexen Problemlagen der Verbraucher fanden insgesamt mehr als 18.880 Beratungstermine statt. In 90 Prozent der Fälle konnten gemeinsam mit den Betroffenen sowie den kommunalen Kooperations- und Netzwerkpartnern tragfähige und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dadurch wurden 82 Prozent der angedrohten Sperren verhindert und 64 Prozent der bereits bestehenden Sperren zeitnah wieder aufgehoben.

Das Landesprojekt "NRW bekämpft Energiearmut" wurde im Jahr 2017 in einem europaweiten Wettbewerb als "Social Innovation-Projekt" mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Die Juroren der weltweit tätigen Non-profit-Organisation Ashoka überzeugte das Angebot der Rechts- und Budgetberatung für Menschen, denen Stromsperren drohen oder die ihre Energierechnung nicht bezahlen können. Es sei beispielgebend für innovative soziale Ansätze bei der Bekämpfung von Energiearmut.

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