
FAQ zur Bewerbung
Sie haben Fragen rund um den Bewerbungsprozess bei der Verbraucherzentrale NRW? Hier gibt es Antworten!
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Wir möchten allen Bewerber:innen ein transparentes und effizientes Bewerbungsmanagement anbieten. Daher berücksichtigen wir ausschließlich Bewerbungen, die über unser Online-System eingegangen sind.
Die Aufgabe hat direkten Bezug zu den Aufgaben, die Sie bei ihrem neuen Job erwarten werden. Durch die Beschäftigung damit, haben Sie als Bewerber:in vorab die Gelegenheit, ihr Interesse an der Tätigkeit zu prüfen. Uns geben ihre Ergebnisse Einblick in ihre Arbeitsweise und zeigen ihre Motivation für die Bewerbung.
Ja. Eine Initiativbewerbungen sind jederzeit online möglich.
Ihre Initiativbewerbung geht in einen zentralen Bewerbungs-Pool. Bitte benennen Sie in ihrem Anschreiben konkret die für Sie interessanten Einsatzgebiete und die fachlichen Schwerpunkte, in denen Sie ihre Zukunft sehen. Dies erleichtert uns, unsere offenen Stellen mit ihrem Profil abzugleichen. Passende Bewerbungen werden an die entsprechenden Fachabteilungen weitergeleitet.
Ja. Wenn Sie sich für mehrere Positionen oder Standorte interessieren, bewerben Sie sich einfach auf die jeweiligen ausgeschriebenen Stellen.
Wenn es in unserem Stellenmarkt gerade keine passende Stelle gibt, können Sie sich kostenlos einen Stellen-Abonnement-Newsletter einrichten. So werden Sie automatisch per E-Mail informiert, wenn eine passende neue Stelle ausgeschrieben wird.
Wir aktualisieren unseren Stellenmarkt regelmäßig. Alle Ausschreibungen in unserem Stellenmarkt sind noch zu besetzen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhoben werden, streng vertraulich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten innerhalb von drei Monaten gelöscht.
Für eine reibungslose Einarbeitung erstellt ihr neue:r Vorgesetzte:r gemeinsam mit ihnen zunächst einen Einarbeitungsplan zur Orientierung für die ersten Monate. Außerdem bekommen Sie eine:n erfahrene:n Pat:in an die Seite gestellt, die/ der Sie während der gesamten Einarbeitung unterstützt. Zudem besuchen Sie gemeinsam mit anderen neuen Kolleg:innen unser Einarbeitungsseminar, um die Arbeit der Verbraucherzentrale kennenzulernen und neue Kontakte zu knüpfen.
Die Ausrichtung ist so vielseitig wie unsere Themen und ist vom jeweiligen Bereich abhängig. Grundsätzlich gilt, dass ein thematischer Bezug zu den Aufgaben bestehen sollte.
Um ihnen einen möglichst tiefen Einblick in unsere Arbeit zu ermöglichen, beträgt die Mindestdauer eines Praktikums bei uns zwei Monate. Orientierungspraktika und freiwillige studienbegleitende Praktika bieten wir für maximal drei Monate an. Ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum kann länger absolviert werden.
Als studentische Aushilfe können nur eingeschriebene Studierende bei uns arbeiten. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses selbst ist grundsätzlich nicht beschränkt, sie ist aber abhängig davon, ob Mittel dafür zur Verfügung stehen. Einige unserer studentischen Aushilfen sind über mehrere Semester bei uns tätig.
Gerne beantworten wir offene Fragen am Telefon: 0211/3809710