Darum geht es
Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH telte im Sommer 2022 ihren Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen. Später nahm das Unternehmen noch weitere Preisanpassungen vor. Diese sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ebenfalls unzulässig und seit 2025 ebenfalls Gegenstand der Sammelklage. Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.
Mit der Sammelklage wollen wir feststellen lassen, dass folgende von ExtraEnergie erklärte Preisanpassungen unzulässig sind:
- Preiserhöhung zum 1. September 2022
- Preiserhöhungen zum 1. November und 1. Dezember 2022
- Preis“senkungen“ wie Anfang des Jahres 2023 erklärt.
Das Gericht soll außerdem feststellen, für welche Zeiträume ExtraEnergie Zinsen an seine Kund:innen zu zahlen hat. Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wenden wir uns mit unserer Klage.