In Nordrhein-Westfalen gilt schon länger eine Solarpflicht für Neubauten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch für Bestandsgebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solaranlage installieren. Doch was bedeutet das für Eigentümer:innen ganz konkret?
Typische Fragen aus unserer Beratungspraxis sind:
- Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
- Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
- Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
- Gibt es Ausnahmen?
Energieberater Thomas Bertram erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dachsanierung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der VHS Düsseldorf statt.