Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW – was kommt auf Eigentümer:innen zu? | Energie kompakt

Ab 2026 müssen bei sanierten Bestandsdächern in NRW Solaranlagen installiert werden. Doch was bedeutet das genau? Unsere Energieberater:innen erklären die wichtigsten Regeln und Optionen.
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Blaue Solaranlage auf Dach und 2 Monteure

In Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch auf Bestandsgebäude: Wer sein Dach saniert, muss künftig eine Solaranlage installieren.

Doch was bedeutet das für Eigentümerinnen ganz konkret? Typische Fragen aus unserer Beratungspraxis sind:

  • Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
  • Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
  • Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
  • Gibt es Ausnahmen?

Energieberaterin Isabelle Uebach und ihr Kollege Florian Bublies erklären die gesetzlichen Vorgaben, zeigen praxisnahe Beispiele und erläutern, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dachsanierung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.

In der anschließenden Beratungsrunde beantworten die Expertin und der Experte Ihre individuellen Fragen.

Die Teilnahme ist kostenlos. 

Unter diesem Link können Sie an der Veranstaltung teilnehmen:
https://us06web.zoom.us/j/83957260937?pwd=Eo4LQg9K4Ysn0ehEYgwTLda7XwUQG3.1

Meeting-ID: 839 5726 0937
Kenncode: 255962

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Energie kompakt – Ihre Fragen, unsere Antworten. Zweimal im Monat informieren unsere Energieexpertinnen und -experten in kompakten Online-Vorträgen über aktuelle Themen rund ums Energiesparen, Heizen, Sanieren und Nutzen erneuerbarer Energien – immer mit anschließender Beratungsrunde.