In Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch auf Bestandsgebäude: Wer sein Dach saniert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das für Eigentümerinnen ganz konkret? Typische Fragen aus unserer Beratungspraxis sind:
- Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude?
- Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche?
- Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage?
- Gibt es Ausnahmen?
Energieberaterin Isabelle Uebach und ihr Kollege Florian Bublies erklären die gesetzlichen Vorgaben, zeigen praxisnahe Beispiele und erläutern, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dachsanierung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
In der anschließenden Beratungsrunde beantworten die Expertin und der Experte Ihre individuellen Fragen.