In Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch auf Bestandsgebäuden: Wer sein Dach saniert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Aber was bedeutet dies konkret für Eigentümer:innen eines Gebäudes? Wann gilt für welches Gebäude welche Verpflichtung und gibt es Ausnahmen? Was muss beachtet werden, damit sich eine Photovoltaikanlage nicht nur als Beitrag für den Klimaschutz, sondern auch wirtschaftlich auszahlt? Gibt es für Oberhausener Bürger:innen Fördermittel? Was gibt es in technischer Hinsicht zu beachten? Sollte jetzt schon gehandelt werden?
Für all diese Fragen bietet Energieberater Oliver Klein einen Beratungsvormittag an.