Solardachpflicht in NRW | Beratungsvormittag

Oberhausen | Ab 2026 müssen bei sanierten Bestandsdächern in NRW Solaranlagen installiert werden. Doch was bedeutet das genau? Unsere Energieberater:innen erklären die wichtigsten Regeln und Optionen.
10:00 Uhr
- 13:00 Uhr
Oberhausen
Veranstaltungsort:
Technisches Rathaus Sterkrade, Raum A002,
Bahnhofstraße
66,46145 Oberhausen
Blaue Solaranlage auf Dach und 2 Monteure

In Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute eine Solarpflicht für Neubauten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch auf Bestandsgebäuden: Wer sein Dach saniert, muss künftig eine Solaranlage installieren.

Aber was bedeutet dies konkret für Eigentümer:innen eines Gebäudes? Wann gilt für welches Gebäude welche Verpflichtung und gibt es Ausnahmen? Was muss beachtet werden, damit sich eine Photovoltaikanlage nicht nur als Beitrag für den Klimaschutz, sondern auch wirtschaftlich auszahlt? Gibt es für Oberhausener Bürger:innen Fördermittel? Was gibt es in technischer Hinsicht zu beachten? Sollte jetzt schon gehandelt werden?

Für all diese Fragen bietet Energieberater Oliver Klein einen Beratungsvormittag an.

Sie können kostenlos und ohne Anmeldung an dem Beratungsvormittag teilnehmen.