Online-Energiesprechstunde

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Kostenfreie und individuelle Beratung rund um Energie sparen, effizient nutzen und erzeugen

Sie haben Fragen zum Energiesparen, zu Heiztechniken, zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen sowie energetischen und klimafreundlichen Haussanierung? Unsere Energiefachleute Michaela Prelle, Ines Perschke und Hubertus Pieper beraten gemeinsam private Immobilienbesitzer:innen und Mieter:innen aus Ahlen, Rietberg und Verl. Sie sprechen verschiedene Themen an, geben zunächst die wichtigsten Infos weiter und gehen dann auf Ihre Fragen ein. Die Beratungsrunden finden online mit der Videokonferenzplattform Zoom an den unten aufgelisteten Terminen statt.

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Die Teilnahme ist kostenlos.  Zur angegebenen Uhrzeit können Sie sich per Zoom anmelden.

https://us06web.zoom.us/j/82029569257?pwd=VWxOVnBlQkF1NWNVMFVhVmcwYm1CZz09

Meeting-ID: 820 2956 9257

Kenncode: 818635

Termine und Themen

11.11.2024 Energetisch Sanieren

Alle Beratungsrunden finden von 16 bis 17 Uhr statt.

 

Energieberatung

Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Wir beraten Sie unabhängig!

Egal, ob Energiesparen, Heizungstausch, Erneuerbare wie PV, Haussanierung oder Förderung – für jede Problemstellung bieten wir Ihnen eine Energieberatung an.

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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Eine Hand hält ein Deutschlandticket neben einen Stopp-Knopf an der Tür einer Straßenbahn

Deutschlandticket: Neue Zusatztickets in NRW ab Juli 2023

Zusatztickets für Fahrradmitnahme und 1. Klasse gelten jetzt in ganz Nordrhein-Westfalen – nicht mehr wie bisher nur für einzelne Verkehrsverbünde.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.