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Wer mit Öl oder Gas heizt, verursacht Emissionen und muss dafür einen CO₂-Preis bezahlen. Diese CO₂-Kosten werden nicht mehr allein von den Mieter:innen getragen, sondern können je nach energetischem Zustand des Gebäudes anteilig auf die Vermieter:innen umgelegt werden. Bei eigenem Energievertrag, etwa bei Gasetagenheizungen, müssen Mieter:innen den CO₂-Anteil selbst berechnen und einfordern. Doch wie genau funktioniert diese Aufteilung? Und von wie viel Geld reden wir dabei - jetzt und in ein paar Jahren?
In diesem Vortrag erklärt Christian Handwerk, Experte für Bauen und Wohnen, wie das Stufenmodell zur CO₂-Kostenaufteilung nach dem geltenden Gesetz funktioniert, welche Ausnahmen gelten und wie die Regelung bei Fernwärme aussieht.
Nach dem etwa 30-minütigen Vortrag haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen an den Experten zu stellen.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Unter diesem Link können Sie an der Veranstaltung teilnehmen: https://us06web.zoom.us/j/81847899341?pwd=ZsYQtyKBOXjU6VwpfqHViV9OhJNBHP.1
Meeting-ID: 818 4789 9341
Kenncode: 418491