Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert.
Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorge-vollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.
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