Buchtitel "Steuererklärung für Rentner 2023/2024": Pressematerial

Stand:
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“
Neuer Ratgeber lotst zu Sparpotenzial
Off

Rosa Schwein mit MünzstapelnMehr als ein Viertel aller Rentnerinnen und Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. Und es werden immer mehr – dafür sorgen insbesondere steigende Renten und das Alterseinkünftegesetz. Nicht zu vergessen sind weitere Einkünfte neben der Rente, zum Beispiel wenn Einnahmen aus Vermietungen erzielt werden. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, müssen gar keine Steuern gezahlt werden. Und wer die vielen Möglichkeiten kennt, um die Steuerlast zu senken, kann den steuerpflichtigen Teil seiner Rente deutlich reduzieren. Allen voran bietet das neue Wachstumschancengesetz denjenigen, die im Jahr 2023 in Rente gegangen sind, hierzu weitere Chancen. Der jetzt erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“ der Verbraucherzentrale lotst verständlich durch Antragsformulare und zeigt Sparpotenziale.

Zum Einstieg wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“. Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben nachzuweisen. Ein eigenes Kapitel gibt Hinweise, was private Vermieter bei der Steuererklärung beachten müssen und welche Belege hierfür wichtig sind. Wann der Fiskus die Hand aufhält, wenn mit Geld Geld verdient wird, ist ebenso zu erfahren wie beispielsweise mit der Ehrenamtspauschale die steuerfreien Einnahmen optimiert werden können.

Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/2024“ hat 208 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.