Buchtitel "Handbuch Testament": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Handbuch Testament“
Nachlassregelung nach persönlichen Wünschen


Off

Titelbild des Ratgebers "Handbuch Testament"Im Jahr 2022 wurde durch Erbschaften und Vermächtnisse Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich Erben vor allem über Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen freuen konnten. Auch wenn es im Einzelfall nicht um Milliarden geht: Frühzeitig zu regeln, wer nach dem eigenen Tod was und oder auch wie viel bekommen soll, ist auf jeden Fall ratsam. Denn ansonsten gilt das gesetzliche Erbrecht. Und damit ist nicht immer automatisch garantiert, dass das Vermögen auch im Sinne des Erblassers weitergegeben wird. Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale lotst durch die wichtigsten Formen der Vermögensübertragung und erklärt die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmittel.

Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der Ehepartnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass zum Beispiel diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Die persönlichen Wünsche sind immer Grundlage, um die Weichen für die Nachlassregelung zu stellen. Und nicht zuletzt sind die steuerlichen Belastungen für die Erben zu bedenken. Durch eine geschickte Planung lassen sich diese in vielen Fällen aber leicht vermeiden. Mit Formulierungsbeispielen, Textbausteinen sowie Mustertestamenten für verschiedene Lebenssituationen gibt der Ratgeber das passende Rüstzeug an die Hand, um die eigene Nachlassplanung rechtssicher anzugehen.

Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 244 Seiten und kostet 18,- Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.