Bei einem finanziellen Engpass können Ihnen die monatlichen Verpflichtungen schnell über den Kopf wachsen. Wichtig ist es daher, wieder den Überblick zu gewinnen. Nach einer kostenlosen ersten Beurteilung helfen wir Ihnen bei der Sicherung Ihres Existenzminimums, zum Beispiel durch Schutz vor Pfändungen, bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei der Auszahlung unpfändbarer Beträge. Wir helfen Ihnen, wenn Sie Ihre Rechnung für Strom oder Gas nicht bezahlen können oder der Strom schon abgestellt wurde. Ferner unterstützen wir Sie bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, überprüfen die Forderungen Ihrer Gläubiger und helfen Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Die Beratung und gegebenenfalls erforderliche Vertretung zur Existenzsicherung und bei Zahlungsunfähigkeit erfolgt für Sie kostenlos.
In anderen Fällen bieten wie Ihnen nach einer kostenfreien ersten Beurteilung sachkundige, anbieterunabhängige Informationen, eine persönliche Rechtsberatung und bei Bedarf auch außergerichtliche Rechtsvertretung bei Geld- und Kreditproblemen zu den folgenden Konditionen an: