So verbraucherfreundlich ist der Koalitionsvertrag

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt wie verbraucherfreundlich der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle Kernforderungen des vzbv an die Bundesregierung
  • Einige Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte.
  • Der vzbv hat den Koalitionsvertrag geprüft und einzelne Maßnahmen aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.
Off

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellte am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vor. Mit dem Vorhaben „Mehr Fortschritt wagen“ möchte die zukünftige Bundesregierung auch den Verbraucherschutz stärken. Neben einem vielversprechenden Verbraucherschutzkapitel sollten die Interessen der Verbraucher:innen auch bei den zentralen Herausforderungen wie

  • der Klimakrise,
  • der Digitalisierung oder
  • der Gesundheits- und Pflegeversorgung

im Fokus stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Maßnahmen im Koalitionsvertrag geprüft und aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.

57

Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte

30

Maßnahmen sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich auf Verbraucher:innen auswirken

9

Maßnahmen bieten keine Chance für Fortschritte oder könnten die Situation sogar verschlechtern.

Eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Bewertung des vzbv.

 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle der 11 Kernforderungen an die Bundesregierung des vzbv für eine neue – eine faire, krisenfeste und nachhaltige – Verbraucherpolitik. In den ersten 100 Tagen sollte die neue Bundesregierung aus Sicht des vzbv folgende 11 Vorhaben auf den Weg bringen:

  1. Angemessener finanzieller Ausgleich für steigende Energiepreise für private Haushalte mit geringen Einkommen.
  2. Änderung der Klimaschutz- und Energiegesetze einleiten, mit dem Ziel die Verbraucher:innen in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen.
  3. Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und einem Recht auf Reparatur.
  4. Gesetzentwurf für ein Verbot von an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing für Produkte mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
  5. Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Umsetzung der Vergleichswebsite für Kontoentgelte.
  6. Sicherung von starken Nutzerrechten in den anstehenden europäischen Trilogverhandlungen zur Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act und Digital Market Act).
  7. Gesetzentwurf zur verbraucher- und anwenderfreundlichen Umsetzung der EU-Verbandsklage.
  8. Gesetzentwurf für ein Faireres Verbraucherverträgegesetz, u.a. zur Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge.
  9. Initiierung eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume unter Einbeziehung aller Beteiligten einschließlich der Verbraucherorganisationen.
  10. Gesetzentwurf zu einer neuen dauerhaften staatsfernen Struktur der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unter Leitung von Patienten- und Verbraucherorganisationen.
  11. Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.

 

 

Weitere Informationen zur Bewertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier:

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.