Inkasso: EOS treibt Kosten unrechtmäßig in die Höhe

Stand:
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilt: Die EOS Investment GmbH verlangte Ersatz für einen rein fiktiven Schaden. Mehr als 700 Menschen haben sich der Musterfeststellungsklage vom vzbv angeschlossen. Verbraucher:innen dürfen nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen anderer Unternehmen und beauftragt ein Schwesterunternehmen mit dem Inkasso.
  • Das Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass Verbraucher:innen nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Sie können die Rechtmäßigkeit eingegangener Forderungen mithilfe unseres interaktiven Inkasso-Checks überprüfen.
  • Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage finden Sie hier.
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Die Unternehmen der EOS Gruppe gehören zu den größten Akteuren im deutschen Inkassobereich. Zu ihnen gehört auch die EOS Investment GmbH. Diese übernimmt Forderungen von anderen Unternehmen wie Banken oder der Otto Group und beauftragt wiederum die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) mit dem Inkassoverfahren. Beide Unternehmen sind Teil des Otto-Konzerns.

Unnatürliche Kostenerhöhung

Aus Sicht des vzbv erzeugen die beiden Unternehmen künstlich Inkassokosten, indem sie sich gegenseitig beauftragen. Statt Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Betroffene plötzlich wesentlich höhere Inkassokosten zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass diese Inkassokosten nicht gefordert werden dürfen. Grund dafür ist, dass sie als Schwesterunternehmen demselben Konzern angehören.

Klage vorerst erfolgreich

Der vzbv hat erfolgreich für über 700 Betroffene vor dem OLG in Hamburg geklagt.  Am 15. Juni 2023 entschied das Gericht, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung des EOS DID verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handelt. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten.

Das Urteil signalisiert der Inkasso-Branche, dass ähnliche Praktiken nicht akzeptabel sind. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die EOS Investment GmbH hat einen Monat Zeit, beim Bundesgericht Revision einzulegen.

Die Entscheidung des OLG ist besonders erfreulich für Verbraucher:innen, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben und so an der Klage beteiligt waren. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können sie sich auf dieses Urteil berufen und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in Rechnung gestellt hat.

Aus Sicht des vzbv sollen außerdem bereits geleistete Zahlungen an Betroffene erstattet werden.

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Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.