Das Wichtigste in Kürze:
- Die Union Reiseversicherung AG hatte in ihren Reiseversicherungen den Versicherungsschutz bei Schäden durch Pandemien ausgeschlossen. Darauf berief sie sich bei Menschen, die an Corona erkrankten und zum Beispiel nicht reisen konnten oder die Reise abbrechen mussten.
- Das Oberlandesgericht München hat die Ausschlussklausel für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Versicherer geklagt.
- Der Versicherer hat sich verpflichtet, abgelehnte Fälle erneut zu prüfen und Betroffene doch zu entschädigen.
Zahlreiche Verbraucher:innen, die während der Corona-Pandemie an Covid-19 erkrankten, blieben auf den Stornierungskosten ihrer gebuchten Reise oder auf Heilbehandlungskosten im Ausland sitzen. Die Union Reiseversicherung AG hatte eine Erstattung abgelehnt. In deren Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden "Schäden durch Pandemien" für alle Reiseversicherungen ausgeschlossen. Diese Klausel hat das Oberlandesgericht (OLG) München nun für intransparent und damit unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW und die Union Reiseversicherung schlossen im laufenden Verfahren einen Vergleich, der den Betroffenen eine nachträgliche Schadensbearbeitung zusichert. Sie bekommen also möglicherweise doch Geld.
Wer ist betroffen?
Alle, die zum Beispiel eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Auslandsreisekrankenversicherung bei der Union Reiseversicherung abgeschlossen haben und in deren Versicherungsbedingungen „kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Pandemien“ oder eine inhaltlich gleiche Formulierung enthalten ist.
Hat die Versicherung nicht gezahlt und sich auf die Ausschlussklausel berufen, wird der konkrete Fall jetzt neu bewertet. Sie darf die Zahlung nicht mehr wegen des Pandemieausschlusses ablehnen. Dabei geht es um Versicherungsfälle, die im Jahr 2022 oder später eingetreten sind. Ältere Fälle könnten verjährt sein.
Ich bin betroffen. Was soll ich machen?
Erst mal abwarten. Die Union Reiseversicherung will sich bei Ihnen melden. Sollte das bis Mitte August nicht passiert sein, fragen Sie bei der Union Reiseversicherung nach.
Haben Sie wegen der Pandemie-Ausschlussklausel bislang keine Leistungen bei der Union Reiseversicherung geltend gemacht? Dann sollten Sie das jetzt nachholen und prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.