Das Wichtigste in Kürze:
- Der Inhalt von Schließfächern von Banken ist nicht automatisch versichert. Bei vielen Banken ist allerdings eine Schließfachversicherung im Mietpreis enthalten.
- Betroffene Kunden sollten eine Inventarliste sowie Belege und Fotos über den Inhalt ihres Schließfaches erstellen.
- Banken müssen ihre Schließfächer nach dem anerkannten Stand der Technik sichern. Andernfalls müssen sie unter Umständen haften.
- In der Hausratversicherung besteht in der Regel ein Versicherungsschutz für vorübergehend eingelagerte Gegenstände in begrenzter Höhe, also auch für Wertgegenstände in Schließfächern.
In der Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen-Buer wurde in der Weihnachtszeit Ende Dezember der Tresorraum aufgebrochen. Täter verschafften sich über eine Tiefgarage Zugang und knackten rund 95 Prozent der über 3.000 Schließfächer. Nach polizeilicher Schätzung liegt der Wert der gestohlenen Wertsachen im zweistelligen Millionenbereich (rund 30 Mio. Euro) – wobei dieser Betrag auf standardmäßigen Versicherungswerten je Schließfach basiert und der tatsächliche Wert der Inhalte individuell meist höher liegen dürfte.
Was ist ein Bankschließfachvertrag und wann haftet die Bank?
Die Bank schließt mit den Kund:innen einen Mietvertrag über ein Schließfach. Banken sind verpflichtet, den Schließfachraum angemessen gegen unbefugten Zugriff zu sichern und nach dem anerkannten Stand der Technik zu schützen. Wenn die Bank dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss sie unter Umständen für den gesamten Inhalt des Schließfachs haften. Ob dies im Fall des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen zutrifft, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen, da die Ermittlungen zum genauen Ablauf des Vorfalls noch andauern.
Informationen der Sparkasse Gelsenkirchen und der Versicherungsschutz
Die Sparkasse Gelsenkirchen hat aufgrund des Einbruchs eine Internetseite mit Informationen für Betroffene geschaltet. Danach will sie alle betroffenen Kund:innen zeitnah schriftlich informieren. Der genaue Inhalt dieses Schreibens ist noch nicht bekannt. Laut eigener Aussagen besteht durch die Sparkasse ein Versicherungsschutz bis zu einer Schadenshöhe von 10.300,00 Euro. Davon ist nach Angaben der Sparkasse auch Bargeld umfasst.
Sofern der Inhalt des Schließfaches einen höheren Wert hat, besteht über den genannten Betrag hinaus kein Versicherungsschutz seitens der Bank. Bei einer bestehenden Hausratversicherung ist in der Regel über die so genannte Außenversicherung „vorübergehend eingelagerter“ Hausrat mit versichert. Allerdings gelten hierfür häufig Wertgrenzen, genau wie für Schmuck, Wertgegenstände sowie Bargeld.
Sollten Sie eine selbstständige Schließfachversicherung (außerhalb des Versicherungsvertrages der Bank) abgeschlossen haben, hätten Sie darüber möglicherweise einen Anspruch auf Ersatz in Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Was ist im Schadensfall zu tun?
- Erstellen Sie sorgfältig eine Inventarliste über den Inhalt Ihres Schließfaches. Sammeln Sie Kaufbelege, Fotos usw. und überlegen Sie, ob Zeugen den Inhalt des Schließfaches bestätigen können.
Sobald Sie die Information des Geldinstituts erhalten, dass auch Ihr Schließfach betroffen ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei - wenngleich die Polizei Gelsenkirchen in einer Pressemitteilung etwas anderes empfiehlt.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich allen in Betracht kommenden Versicherungen. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen der Schließfachversicherung der Sparkasse Gelsenkirchen nach, an wen Sie die Schadensmeldung richten müssen.
- Sofern der Wert des Schließfaches die Versicherungssumme der Bank übersteigt, ist es zunächst ratsam, die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Vorschnelle Verhandlungen mit der Sparkasse Gelsenkirchen sollten Sie vermeiden.
- Sollte es Probleme bei der Regulierung durch die Versicherung der Sparkasse oder/und weiteren Versicherungen geben, lassen Sie sich juristisch beraten! Dies gilt auch, sofern der Schaden höher liegt und die Sparkasse den darüber hinaus gehenden Betrag nicht erstattet.
Wie kann ich Bargeld und Wertsachen sicher aufbewahren?
Bankschließfächer gelten als vergleichsweise sicher, auch für größere Summen. Wichtig ist jedoch zu wissen:: Der Mietvertrag für das Schließfach sieht einen Versicherungsschutz von etwa 2.500 bis 50.000 Euro vor. Genaueres steht in Ihrem Schließfachvertrag. Möglich ist auch, dass über den Mietvertrag gar kein Versicherungsschutz besteht.
Liegt der eingelagerte Wert über dieser Versicherungssumme und abgesehen von einmem möglichen Haftpflichtfall der Bank tragen Sie das Risiko selbst – es sei denn, Sie haben einen entsprechend höheren Versicherungsschutz vereinbart. Das geht möglicherweise über Ihre Hausratversicherung, über eine zusätzliche Schließfach- oder Wertversicherung oder häufig auch über eine Erhöhung des bestehenden Versicherungsschutzes bei Ihrer Bank. Achten Sie beim Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrags unbedingt darauf,
- welche Wertgegenstände versichert sind und ob und in welcher Höhe Bargeld versichert ist
- in welchem Umfang Ihre Sachen versichert sind und
- welche Sicherungsmaßnahmen Sie dafür treffen müssen.
Ohne ausreichende Absicherung ist ein Schließfach für hohe Summen finanziell riskant, auch wenn es gut gesichert ist.
Welche sicheren Alternativen zum Bankschließfach gibt es?
- Bargeld und Wertsachen in der Wohnung aufzubewahren, bietet nur begrenzte Sicherheit. Lose Verstecke sind leicht zu finden. Ein fest verankerter, zertifizierter Tresor kann den Schutz erhöhen. Eine Hausratversicherung ersetzt ungesichertes Bargeld meist nur in geringer Höhe – abhängig vom Versicherer beispielsweise bis zu 1.500 Euro. Im Tresor ist in Absprache mit dem Versicherer auch eine höhere Summe versichert. Grundsätzlich raten die Verbraucherzentralen: Je höher der Betrag, desto riskanter ist die Aufbewahrung zu Hause.
- Es gibt bankenunabhängige Anbieter, die Ihre Wertsachen in einem Schließfach lagern. Diese Schließfächer kann man in gewünschter Höhe gegen Aufpreis versichern.
- Dokumentation ist wichtig: Egal, wo Sie Wertgegenstände oder Bargeld lagern – die Verbraucherzentralen raten bei Schließfächern und Tresoren, immer eine Inventarliste zu erstellen sowie Belege und Fotos über den Inhalt zu sammeln, um im schlimmsten Fall den Schaden gut nachweisen zu können. Teilweise reichen dem Versicherer Fotos, auf denen z. B. der Schmuck getragen wird. Gerade bei alten Wertgegenständen wie z. B. geerbtem Schmuck ist oft keine Rechnung (mehr) vorhanden. Hier kommt es für den Versicherer auf die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Verbraucherangaben an. Absichern können Sie sich insbesondere durch die Einbeziehung von Zeugen.
Tipp: Sichern Sie die Dokumentation sowie Belege und Urkunden/Zertifikate nicht zusammen mit Ihren Wertgegenständen.
- Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Höhere Beträge können je nach Institut ebenfalls abgesichert sein. Alternativ können Sie höhere Beträge auf mehrere Banken verteilen.
- Depots: Für langfristige Geldanlagen kommen auch Wertpapierdepots in Betracht. Wertpapiere gelten als Sondervermögen und sind selbst bei einer Bankeninsolvenz geschützt.