Abmahnungen

Stand:
Wie das Projekt "Vorsicht Lockangebot" mit Abmahnungen gegen Lockangebote vorgeht
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Wir gehen in Einzelfällen rechtlich gegen die Händler vor. Zunächst in Form einer so genannten Abmahnung. Das heißt wir fordern den Händler schriftlich auf, das Verhalten zu unterlassen. Im besten Fall unterschreibt der Händler dann eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe belegt ist. Wenn er sich nicht daran halten sollte, wird die Vertragsstrafe fällig und der Händler muss die festgesetzte Strafe zahlen. Gibt der Händler eine solche Unterlassungserklärung nicht ab, beschreiten wir als Verbraucherzentrale den Klageweg.

Hier ein Beispiel für eine Abmahnung:

Ende Oktober 2016 beschwerten sich sehr viele Verbraucher über die Firma Penny Markt. Das Unternehmen warb in seinem Prospekt mit einem speziellen Angebot: Beim Kauf von 10 Packungen Dolce Gusto Kaffeekapseln sollten die Verbraucher eine Dolce Gusto Kapselmaschine der Firma Krups gratis bekommen. Das Angebot war für zwei Tage gültig. Im Kleingedruckten des Prospekts stand: "Aufgrund begrenzter Vorratsmengen kann der Artikel bereits kurz nach Öffnung ausverkauft sein." Schon am ersten Angebotstag kamen viele Verbraucher bereits wenige Minuten nach Ladenöffnung in die Filialen und gingen leer aus. Die angebotenen Kaffeekapseln waren zwar überwiegend noch verfügbar, aber die versprochene Kaffeemaschine war in den allermeisten Fällen bereits zu diesem Zeitpunkt vergriffen. Wir haben die Firma Penny wegen dieses Verhaltens abgemahnt. Das Unternehmen zeigte sich einsichtig und gab uns gegenüber eine Unterlassungserklärung ab.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.