Recht auf Re-paratur
Hier erklären wir:
Ihr Recht auf Re-paratur von Geräten

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
Recht auf Re-paratur
Sie haben ein Recht auf Re-paratur.
Das bedeutet:
Hersteller müssen Geräte re-parieren.
Re-parieren bedeutet: Etwas heil-machen.
Hersteller müssen auch Ersatz-teile haben.
Das gilt für 7 oder 10 Jahre.
Das kommt auf das Ersatz-Teil an.
Reparieren darf nicht zu teuer sein.
Das ist ein neues Recht für Sie.
Das muss der Händler sagen.
Wenn das schwierig ist
Dann müssen Sie mit dem Händler sprechen.
Info: Hersteller und Verkäufer
Der Hersteller baut Sachen.
Diese Sachen kann man kaufen.
Der Händler verkauft die Sachen.
Sie können die Sachen im Geschäft kaufen.
Sie können die Sache auch im Internet bestellen.
Gewähr-leistungs-frist
Es gibt auch eine Gewähr-leistungs-frist.
Das bedeutet:
Das ist eine bestimmte Zeit nach dem Kauf.
In dieser Zeit haben Sie Rechte bei einem kaputten Gerät.
Vielleicht geht Ihr Gerät in den ersten 2 Jahren kaputt.
Dann können Sie sagen:
Der Hersteller soll das Gerät re-parieren.
Sie verzichten dabei auf ein neues Gerät.
So verlängert sich Ihre Gewähr-leistungs-frist für das Gerät.
Die Gewähr-leistungs-frist dauert dann 3 Jahre.
Vielleicht haben Sie den Schaden selbst gemacht.
Dann gilt Gewähr-leistungs-frist auch.
Sprechen Sie mit dem Händler.
Oder schreiben Sie dem Händler.
Mit einer Re-paratur können Sie Geld sparen.
Und Sie können die Umwelt schonen.
Das gilt für diese Geräte
Die neuen Regeln gelten für große Geräte.
zum Beispiel:
- Geschirr-Spüler
- Waschmaschinen
- Wäsche-Trockner
- Kühl-Geräte
Die Regeln gelten für weitere Geräte.
zum Beispiel:
- Fernseher
- Monitore
- Smartphones
- Tablets
- Schnurlose Telefone
Es sollen noch mehr Geräte dazu-kommen.
Zum Beispiel:
- Staubsauger
- Akkus
- Daten-Speicher
Dafür gilt das Gesetz noch nicht.
Wie lange gilt das Recht auf Re-paratur?
Der Hersteller muss die Ersatz-Teile für 7 oder 10 Jahre haben.
Die Frist beginnt mit dem Verkauf von dem letzten Gerät.
Das bedeutet:
Wenn der Verkauf für ein Gerät endet
Dann muss der Hersteller weiter Ersatz-teile haben.
Das gilt 7 oder 10 Jahre lang.
Kosten für die Re-paratur
Die Re-paratur darf etwas kosten.
Der Hersteller darf Geld dafür nehmen.
Der Preis darf aber nicht zu hoch sein.
Der Preis ist für:
- die Arbeit
- das Material
- der Hersteller darf etwas verdienen
Die Reparatur soll sich für Sie lohnen.
Sie sollen die Kosten vorher wissen.
Hersteller müssen Preise auf ihrer Internet-seite zeigen.
Wenn die Re-paratur nicht klappt
Manchmal geht eine Re-paratur nicht.
Dann ist das Gerät weiter kaputt.
Sie können noch einmal eine Re-paratur verlangen.
Vielleicht will der Hersteller das nicht machen.
Dann können Sie eine andere Firma bitten.
Der Hersteller muss das dann be-zahlen.
Oder der Hersteller muss einen Teil davon be-zahlen.
Hersteller im Ausland
Manchmal ist ein Hersteller im Ausland.
Sie haben trotzdem einen An-spruch.
Ein An-spruch ist Ihr Recht auf etwas.
Den An-spruch können Sie bei einer anderen Stelle ein-fordern.
Sie können sich an eine von diesen beiden Stellen wenden:
- an einen Vertreter für den Hersteller.
- oder an die Import-Firma.
Das ist die Firma
die das Gerät aus dem Ausland holt.
Übersicht Käufer-Rechte
Recht auf Re-paratur
Das Recht auf Re-paratur gilt nur für bestimmte Sachen.
Es gilt 7 oder 10 Jahre ab dem Verkauf.
Der Hersteller kann Geld für die Re-paratur verlangen.
Es ist egal
wer den Schaden verursacht hat.
Gewähr-leistung
Die Gewähr-leistung gilt 2 Jahre für neue Sachen.
Wenn eine Sache in der Zeit kaputt-geht
Dann muss sich der Verkäufer kümmern.
Wenn der Verkäufer sagt:
Sie sind schuld
Dann muss er das im ersten Jahr beweisen.
Nach 1 Jahr müssen Sie den Fehler beweisen.
Garantie
Die Garantie ist freiwillig vom Hersteller oder Händler.
Garantie bedeutet:
Eine Sache hält eine bestimmte Zeit.
Garantie kann verschieden lange dauern.
Die Garantie kommt zur Gewähr-leistung dazu.
Sie gibt es nicht statt der Gewähr-leistung.
Garantie-versicherung
Händler bieten oft eine Garantie-versicherung an.
Diese Versicherung muss man bezahlen.
Sie bietet oft nur wenig Schutz.
Sie ist nicht nötig.
Tipp: Re-pair-Cafés
Manchmal ist ein Gerät alt.
Das Gesetz gilt nicht für das Gerät.
Dann können Sie in ein Re-pair-Cafe gehen.
Re-pair ist englisch und heißt re-parieren.
Das spricht man: re-pär.
Ein Repair-Cafe ist ein Treff-Punkt.
Da helfen Ihnen andere Menschen beim Re-parieren.
Oft kostet das nichts.
Man gibt nur eine kleine Spende.
Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Lassen Sie sich helfen.
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| Produktgruppe | Einführung Ersatzteilverpflichtung | Jahre Ersatzteilverpflichtung ab letztem Produktangebot* | Lieferzeit Ersatzteile in Arbeitstagen |
| Geschirrspüler | 01.03.2021 | Je nach Ersatzteil: 7 oder 10 | 15 |
| Kühlgeräte | 01.03.2021 | Je nach Ersatzteil: 7 oder 10 | 15 |
| Fernseher, Monitore | 01.03.2021 | 7 | 15 |
| Waschmaschinen | 01.03.2021 | 10 | 15 |
| Wäschetrockner | 01.07.2025 | 10 | 15 |
| Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone | 20.06.2025 | 7 | Je nach Ersatzteil: 5 oder 10 |
| Staubsauger, Saugroboter | - | Keine Ersatzteilverpflichtung | - |
| Bestimmte Batterien/Akkus und Datenspeicher/Server | - | Keine Ersatzteilverpflichtung | - |
* Der Gesetzgeber spricht hier vom „Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells“.
Achtung: Der Anspruch auf Reparatur im Gewährleistungsfall ist nicht gleichzusetzen mit dem Recht auf Reparatur! Während eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung kostenlos sein muss und vom Verkäufer geschuldet wird, darf der Hersteller bei einer Reparatur im Sinne des Rechts auf Reparatur ein angemessenes Entgelt verlangen. Manchmal verweisen Verkäufer auch bei Gewährleistungsfällen an den Hersteller. Verbraucher:innen können darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um die kostenfreie Reparatur kümmert.
Änderungen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts
Die neue EU-Richtlinie führt das neue „Recht auf Reparatur“ ein und weitet das Gewährleistungsrecht aus.
Wahl zwischen Reparatur und Ersatzgerät
Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 müssen Verkäufer ausdrücklich darüber informieren, dass Verbraucher:innen im Falle eines Defekts die Wahl zwischen einer Reparatur (Nachbesserung) oder einem Ersatzgerät (Nachlieferung) haben.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich für die Reparatur entscheide?
Entscheiden sich Verbraucher:innen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für die Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um 12 Monate. Die Verlängerung wird an die verbleibende Gewährleistungsfrist angehängt. Sie gilt jedoch nur für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Auch die Beweislastumkehr (§ 477 BGB) bleibt unverändert und gilt weiterhin nur für 12 Monate ab Erhalt der Ware.
Nicht-Reparierbarkeit als Mangel
Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies bei Produkten dieser Art üblicherweise erwartet werden kann, so gilt das künftig als Mangel. Dies gilt selbst dann, wenn noch kein Defekt eingetreten ist. Die Folge ist in aller Regel, dass Verbraucher:innen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern können.
Ein Beispiel: Der Akku des Smartphones ist vollständig im Gehäuse verklebt und kann ohne Spezialwerkzeug sowie ohne erhebliche Beschädigungsgefahr nicht entfernt werden. Ein regulärer Austausch durch den Käufer selbst oder unabhängige Werkstätten ist dadurch praktisch ausgeschlossen. Die Konstruktion verhindert eine einfache oder sichere Reparatur und stellt eine fehlende Reparierbarkeit dar, da dieses typische Verschleißteil nicht zugänglich oder austauschbar gestaltet ist.
FAQ
Warum ist es für Verbraucher:innen relevant, dass Ersatzteile länger bereitgestellt werden müssen?
Für den Zeitraum von 7 oder 10 Jahren können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass bestimmte elektronische Geräte einfacher und zu einem angemessenen Preis reparierbar sind und nicht neu gekauft werden müssen. Das entlastet Finanzen und Umwelt.
Wann sollte ich vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und wann vom neuen Recht auf Reparatur?
Innerhalb der Gewährleistungsfrist sollten Sie in erster Linie auf das kostenlose Gewährleistungsrecht zurückgreifen. Das neue Recht auf Reparatur bietet daneben eine Möglichkeit zur Reparatur des defekten Gerätes, wenn beispielsweise aufgrund von Eigenverschulden das Gewährleistungsrecht nicht greift oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Gilt das neue Recht auf Reparatur für alle Geräte?
Nein! Es betrifft nur bestimmte elektronische Geräte und bei weitem noch nicht alle. Nach und nach sollen zu der oben ausgeführten Auflistung weitere Geräte hinzukommen.









