Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW

Status: 22. April 2026

Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW

Der Etat der Verbraucherzentrale NRW (2025 in Höhe von rund 56,09 Millionen Euro) speist sich aus institutioneller Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, aus anteiligen Mitteln der Städte und Kreise für die örtlichen Beratungsstellen, Projektmitteln, Spenden sowie aus eigenen Einnahmen.

Nachfolgenden Grafiken können Sie entnehmen, welche prozentualen Anteile die verschiedenen Einnahmequellen am Etat der Verbraucherzentrale NRW bisher hatten.

Einnahmestruktur 2025

Einnahmestruktur 2024

Einnahmestruktur 2023

Besondere Finanzierungsquellen 2025
FinanzierungsartErläuterungBetrag
SpendenSparkasse am Niederrhein, Moers1.500,00 Euro
 Sparkasse Bottrop20.000,00 Euro
 Sparkasse Düren15.000,00 Euro
 Sparkasse Essen62.000,00 Euro
 Sparkasse Gelsenkirchen40.000,00 Euro
 Sparkasse Hamm500,00 Euro
 Sparkasse Mitten im Sauerland6.500,00 Euro
 Sparkasse Neuss27.000,00 Euro
 Sparkasse Wuppertal35.500,00 Euro
 Stadtwerke Dinslaken1.000,00 Euro
 Stadt Düren15.500,00 Euro
 Kreis Düren15.500,00 Euro
 Unternehmensspenden insgesamt240.000,00 Euro
 von Privatpersonen17.172,51 Euro
Summe Spenden gesamt 257.172,51 Euro
Leistungsverträge (Beträge Netto ohne Umsatzsteuer)  
 Beratung138.723,78 Euro
 Sonstige13.840,00 Euro
Leistungsverträge gesamt 152.563,78 Euro
Vertragsstrafen 15.000,00 Euro
Mittel des Sparkassenfonds 215.180,16 Euro
Besondere Finanzierungsquellen
gesamt
 639.916,45 Euro
Vereinbarung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW

Vereinbarung der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der Verbraucherzentrale NRW e. V. über die Zusammenarbeit in der Jahren 2026-2030

Verbraucherschutz schafft Vertrauen und Sicherheit in herausfordernden Zeiten

Mit ihrer aktuellen Vereinbarung legen die Landesregierung und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Grundlage dafür, dass die Verbraucherzentrale auch in den Jahren bis 2030 ihre bewährte Arbeit fortsetzen, das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzniveau auf seinem bundesweit einzigartigen Niveau halten und sich gleichzeitig neuen Herausforderungen für die Konsumentinnen und Konsumenten stellen kann. Durch die von der Landesregierung bereitgestellte Förderung und die damit verbundene finanzielle Planungssicherheit kann die Verbraucherzentrale den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch weiterhin einen einfachen Zugang zu unabhängiger Beratung und qualitätsgesicherten Informationen sowie Durchsetzung und Stärkung ihrer Rechte ermöglichen und Weiterentwicklungen vorantreiben. Damit schafft sie gleichzeitig in einem wesentlichen Lebensbereich Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in unserem Bundesland und befördert somit nicht zuletzt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Download der Vereinbarung