Was Sie bei Online-Einkäufen bedenken sollten
Wenn Sie im Internet bei einem Verkäufer aus Großbritannien einkaufen, sollten Sie jetzt Folgendes bedenken:
Für Sie gelten zwar auch bei Einkäufen außerhalb der Europäischen Union diverse EU-Verbraucherschutzrechte, wenn ausländische Anbieter ihre Waren in Deutschland anbieten: Sie können zum Beispiel das gekaufte Produkt binnen 14 Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sie genießen weiterhin Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung auf Ihr Produkt. Und Sie sind gegen unlautere Geschäftspraktiken wie zum Beispiel Werbung mit falschen Preisen geschützt.
Aber Achtung: Auch bei britischen Online-Shops, die sich direkt an Kunden in Deutschland richten - etwa durch Werbung in Deutschland, oder eine deutschsprachige Website - kaufen Sie möglicherweise unter den britischen Verbraucherschutzregeln ein. Seit das Brexit-Abkommen im Januar 2021 in Kraft getreten ist, gibt es bei den Verbraucherzentralen immer wieder Beschwerden über gerade diese Shops: Plötzlich fallen Zölle, Einfuhrsteuern und andere Gebühren für die online eingekauften Waren an, obwohl bei der Bestellung gar nicht deutlich erkennbar ist, dass die Ware aus dem Vereinigten Königreich kommt.
Sollte Ihnen das auch passsiert sein, können Sie sich gerne für eine Beratung an die Verbraucherzentrale wenden oder uns den Anbieter über das Beschwerdepostfach nennen.
Außerdem wichtig: Es kann sehr mühsam sein, diese Rechte außerhalb der Europäischen Union bei einem Streit vor Gerichten durchzusetzen. Denn neben einem deutschen Gericht, das nach hiesigen Regelungen für Sie entscheiden mag, muss dann immer auch ein britisches Gericht eingeschaltet werden, das noch einmal prüft - und nach britischem Recht vielleicht zu einem anderen Schluss kommt. In Großbritannien gelten die europäischen Widerrufsrechte seit dem Austritt aus der EU nicht mehr verpflichtend. Im Falle eines Konfliktes zwischen Verbrauchern und in Großbritannien niedergelassenen Händlern können Verbraucher seit dem Brexit außerdem nicht mehr die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen. Denn seit dem endgültigen EU-Austritt Großbritanniens gilt die EU-Vorschrift über außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung für Großbritannien nicht mehr.
Bei teureren Online-Einkäufen sollten Sie sich also tatsächlich gut überlegen, ob Sie bei Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellen. Überprüfen Sie in dem Fall schon vor dem Kauf,
- wo der Online-Shop seinen Sitz hat.
- ob für den Kauf bzw. den Versand der Ware weitere Gebühren anfallen.
Auch Shops in Großbritannien sind dazu verpflichtet, Sie über den Gesamtpreis der Ware zu informieren. Wenn die Höhe möglicher zusätzlicher Kosten dem Shop nicht bekannt ist – wie etwa bei Zöllen – muss der Shop Sie Sie in jedem Fall darüber informieren, dass weitere Kosten anfallen könnten.
Schauen Sie sich die AGB und Widerrufsbelehrung des Shops genau an, um unerwartete Kosten zu vermeiden und schon vorab zu wissen, wohin Sie die Ware im Falle eines Widerrufs senden müssen.
Falls Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.