Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?

Stand:
Großbritannien ist am 1. Januar 2021 endgültig aus der Europäischen Union ausgetreten. An das Ende der Übergangszeit schließen sich neue Regeln eines Handels- und Kooperationsabkommens an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher.
Ein Puzzle mit Europafsternen und britischer Fahne

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Europäische Union (EU) und Großbritannien haben sich auf ein Handelsabkommen nach dem Ende der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU geeinigt.
  • Großbritannien ist seit dem 1. Januar 2021 kein Mitglied mehr in der Europäischen Union, für Verbraucher werden sich eine Reihe von Regelungen ändern, besonders bei Reisen und beim Onlineshopping.
  • An die Stelle der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens tritt ein Handels- und Kooperationsabkommen, um die Beziehungen zu gestalten.
  • Wir zeigen die wichtigsten Konsequenzen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union.
On

Formal hat Großbritannien die Europäische Union bereits am 31. Januar 2020 verlassen, seitdem galt allerdings eine Übergangsregelung in der alle Regeln und Verpflichtungen bestehen blieben. Diese Übergangszeit endete am 31. Dezember 2020 und wurde ersetzt durch die neuen Regeln eines Handels- und Kooperationsabkommens, auf dessen Inhalt sich die Verhandlungsparteien am 24. Dezember 2020 geeinigt haben. Das Abkommen ist am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten und wurde am 28. April vom Europäischen Parlament ratifiziert. Das Abkommen wird zum 1. Mai 2021 vollständig in Kraft treten.

Ein "No-Deal-Brexit" wurde somit in letzter Minute abgewendet, was die Beziehungen beider Wirtschaftsräume vor erhebliche Probleme gestellt hätte und auch große Verwerfungen bei Verbrauchern zur Folge gehabt hätte.

Was bedeuten die neuen Regelungen für Verbraucher?

Auch wenn es nun einen "geregelten Austritt" des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gibt, werden sich eine Reihe von Regelungen zwangsläufig ändern, denn ein Handelsabkommen kann nicht den Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit seinen umfassenden Regeln ersetzen. Zwar drohen nun bei Onlineeinkäufen keine neuen Zölle und bei Privatreisen wird kein Visum benötigt, aber wer Urlaub plant, online bei Händlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäfte mit dortigen Banken hat, sollte dennoch die neuen Regelungen im Blick haben.

Kostenlose Hotline der EU

Wer Fragen hat, die hier nicht beantwortet werden, kann sich an "Europe Direct" wenden. Das ist ein Informationsangebot der Europäischen Kommission. "Europe Direct" ist erreichbar unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU.

Auch hat die Europäische Kommission eine Übersicht zum Abkommen zwischen EU und dem Vereinigten Königreich erstellt.

Was Sie bei Reisen bedenken sollten

Für die meisten Reisenden wird der Austritt Großbritanniens aus der EU nicht unbedingt bedeuten, dass ein Urlaub in Großbritannien ausfällt. Die britischen Reiserechte entsprechen weitgehend denen der EU und gelten, bis das Land neue Regeln eingeführt hat. Nach dem Brexit wird das eine Weile dauern. Dennoch sollten einige Fragen vor einer Reise geklärt werden, insbesondere nach einem Einreisevisum, bei Passagierrechten, Krankheit im Ausland, Roaming sowie Reisen mit britischen Pauschalanbietern.

Ich reise nach Großbritannien. Was benötige ich für die Einreise?

EU-Bürger werden zunächst kein Visum für die Einreise nach Großbritannien benötigen, wenn sie sich dort für kurzzeitige private Aufenthalte, wie etwa Urlaubsreisen, aufhalten. Auch eine Reihe von Geschäftsreisen, wie etwa der Besuch von Konferenzen, Besprechungen, oder Messen wird ohne Visum möglich sein. Für die Einreise wird ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass benötigt. Bis zum 30. September 2021 können EU-Bürger auch mit ihrem Personalausweis einreisen, danach wird ein Reisepass notwendig sein.

Erkundigen Sie sich am besten auch vor dem Antritt Ihrer Reise beim Auswärtigen Amt darüber, wie der Grenzübertritt geregelt ist und welche Dokumente Sie benötigen.

Was passiert, wenn ich auf der Reise in Großbritannien krank werde?

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in Großbritannien in medizinischen Notfällen zunächst weiterhin anerkannt.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie für Reisen grundsätzlich immer haben - die springt außerhalb der EU ein, wenn Sie krank werden. Außerdem übernimmt sie bei Reisen in alle Länder - egal ob EU oder nicht - weitere Kosten, für die eine Krankenkasse nicht einsteht (z.B. Rücktransport). Tarife und Kosten hat die Stiftung Warentest verglichen.

Welchen Schutz habe ich, wenn ich in Großbritannien einkaufe?

Vor teureren Einkäufen im Großbritannien-Urlaub sollten Sie sich gut überlegen: Wäre der finanzielle Schaden für Sie zu groß, falls die Ware defekt ist? Der Hintergrund: Wenn Sie in Großbritannien etwas einkaufen, gilt britisches Recht. Wenn Sie in der Europäischen Union einkaufen, genießen Sie mit deren Regelungen einen Mindestschutz auf recht hohem Niveau. Sind gekaufte Geräte zum Beispiel defekt und funktionieren daheim nicht, können Sie davon ausgehen, dass Ihnen der Händler ähnliche Rechte einräumen muss, wie ein Händler in Deutschland. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU fällt dieser Mindestschutz allerdings für Einkäufe in Großbritannien weg. Sie wären zwar noch durch britisches Recht geschützt - das muss aber nicht gleich gut sein.

Außerdem geht ein Streit um Einkäufe in Großbritannien vor dortige Gerichte. Das kann ein mühsamer Weg sein, der durch einen Brexit vermutlich nicht leichter wird.

Was erwartet mich, wenn ich mit Einkäufen wieder in die EU einreisen will?

Das Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien sieht die Zollfreiheit für alle Güter vor. Das heißt es werden an der Grenze keine zusätzlichen Zölle erhoben. Es kann jedoch sein, das unter Umständen zusätzliche Steuern anfallen. Hier kommt es darauf an - unter anderem darauf, um welche Waren es sich handelt, wie teuer diese sind und welche Mengen Sie mitnehmen.

Ich habe eine Reise mit dem Flugzeug nach Großbritannien gebucht. Wird es zu Problemen kommen?

Wenn Sie Flüge mit einer EU-Fluglinie von oder nach Großbritannien gebucht haben, kommen Sie auch nach dem Brexit automatisch in den Genuss aller EU-Fluggastrechte. Das gilt auch für britische Fluglinien, wenn Sie in der EU abheben. Die einzige Ausnahme ist: Fliegen Sie mit einer britischen Fluggesellschaft (z.B. British Airways) und startet der Flug in Großbritannien, gelten für Sie ab dem 1. Januar 2021 nur die britischen Fluggastrechte. Die sind mit den EU-Regeln zunächst identisch - Großbritannien kann sie für die Zukunft aber verändern.

Große Verspätungen, die Annullierung eines Fluges oder Nichtbeförderung zum Zielflughafen sind immer ein großer Ärger - Sie stehen aber auch nach dem 1. Januar 2021 vermutlich erst einmal nicht schlechter da als bisher.

Ich habe eine Zugreise gebucht. Sind Schwierigkeiten zu erwarten?

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich behandelt auch den Schienenverkehr. Eine Garantie dafür, dass ausnahmslos alle Züge fahren können, auch mit Blick auf die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie, ist das jedoch nicht. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrem Bahnunternehmen.

Auf dem Abschnitt Ihrer Reise, der durch EU-Länder führt, sind Sie bei Verspätungen und Zugausfällen durch die EU-Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geschützt. Die britischen Fahrgastrechte schützen Sie während Ihrer Reise durch Großbritannien.

Beispiel: Sie haben ein Eurostar-Ticket von Amsterdam nach London gebucht. Falls Ihr Zug ausfällt, können Sie für den Reiseabschnitt in der EU eine Ausgleichszahlung gemäß den EU-Fahrgastrechten erhalten. Für den restlichen Teil Ihrer Reise können Sie einen Ausgleich nach den britischen Fahrgastrechten verlangen. Das gilt umgekehrt genauso für Reisen von Großbritannien in die EU. Am besten verlangen Sie bei der Bahngesellschaft eine Rückerstattung der Ticketkosten.

Bei Bahnreisen innerhalb von Großbritannien kommen ausschließlich die britischen Fahrgastrechte zur Anwendung - auch dann, wenn Sie das Ticket in der EU gekauft haben.

Wie sieht es bei einer Bus-Reise aus?

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich behandelt auch den Busverkehr.

Auf dem Abschnitt Ihrer Reise, der durch EU-Länder verläuft, schützen Sie bei Verspätungen und Ausfällen die EU-Fahrgastrechte. Für den Reiseabschnitt in Großbritannien gelten die entsprechenden britischen Rechte. Diese Rechte sind vorerst mit denen der EU identisch, können zukünftig aber von den EU-Fahrgastrechten abweichen.

Ich möchte mit dem Auto nach Großbritannien fahren - was erwartet mich hier?

Als Reisender sind Führerscheine aus EU-Mitgliedsstaaten in Großbritannien weiterhin gültig. Klären Sie mit Ihrer Versicherung vor der Fahrt, ob Ihre Police eine Fahrt nach Großbritannien abdeckt. Sie sollten außerdem einen Versicherungsnachweis mit sich führen, zum Beispiel die Grüne Versicherungskarte.

Wer mit der Fähre übersetzt, den schützen die EU-Fahrgastrechte, wenn die Verbindung von einem EU-Hafen nach Großbritannien verspätet ist oder ausfällt, und wenn Sie anders herum mit einer EU-Fährgesellschaft von Großbritannien zu einer EU-Destination reisen. Ansonsten ist es wie bei den Flügen: Falls Sie mit einer britischen Gesellschaft fahren und von einem britischen Hafen starten, gilt der Schutz durch die britischen Fahrgastrechte. Diese Rechte sind vorerst mit denen der EU identisch, können zukünftig aber von den EU-Fahrgastrechten abweichen.

Steht bei Pauschalreisen weiterhin mein Veranstalter bei Problemen ein?

Wenn Probleme auftreten, z.B. falls das Hotel Konkurs anmeldet, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten, falls Sie die Pauschalreise über eine Reiseagentur mit Sitz in der EU gebucht haben. Das ändert sich auch mit einem Brexit nicht.

Anders sieht es in einem Spezialfall aus: Falls Sie Ihre Pauschalreise bei einem britischen Reiseveranstalter buchen, der Sie nicht direkt als Zielgruppe anspricht (d.h. es gibt beispielsweise keine Werbung oder keine Website in Ihrer Sprache), sind Sie nicht durch EU-Rechte geschützt. Dann müssen Sie gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Roaming: Muss ich in Großbritannien für Telefonieren und Surfen zahlen?

Telefonieren, SMS und im Internet surfen - all das darf seit Mitte 2017 in der EU nicht mehr kosten als daheim. Nach dem Brexit werden diese Regelungen nicht mehr in Großbritannien gelten. Ihr Mobilfunkanbieter könnte für die Handynutzung dort dann wieder Aufpreise verlangen.

Welche Anbieter nach dem Brexit wieder Aufschläge kassieren, ist unklar, zunächst hatten die drei großen deutschen Mobilfunkprovider versichert, weiterhin keine Aufschläge für Reisen nach Großbritannien kassieren zu wollen. Unser Tipp: Erkundigen Sie sich kurz vor der Reise. Schalten Sie im Zweifel die Übertragung von mobilen Daten aus und nutzen Sie das Handy möglichst wenig zum Telefonieren, für SMS und mobiles Internet ohne WLan-Verbindung.

EU-Bürger müssen aber weiterhin von ihren europäischen Mobilfunkprovidern bei Auslandsreisen darüber informiert werden, welche Kosten bei Telefonaten, SMS oder Datennutzung entstehen.

Habe ich im Urlaub Zugriff auf Streamingdienste und digitale Bücher?

Die Portabilitätsverordnung wird nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht mehr in Großbritannien gelten. Sie werden wahrscheinlich keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf Ihre Inhalte bei Onlinediensten wie Spotify, Netflix oder Kindle haben, wenn Sie nach Großbritannien reisen.

Drohen bei einer Zahlung per Kreditkarte Zusatzkosten?

Es sollten keine zusätzlichen Kosten anfallen, da Großbritannien weiterhin ebenso wie die EU Gebührenaufschläge für die Nutzung von Kreditkarten verbieten wird. Prüfen Sie sicherheitshalber die von Ihrer Bank bereitgestellten Informationen zu Zahlungsbedingungen im Ausland und bezahlen Sie stets in der Landeswährung - auch wenn Ihnen die Sofortumrechnung vor Ort angeboten wird. Dann ist der Wechselkurs schlechter als derjenige, den Ihnen Ihre Kreditkartenfirma anbietet.

Wird mein gebuchter Urlaub teurer?

Wenn das Pfund gegenüber dem Euro im Wert fällt, könnte der Urlaub in Großbritannien sogar günstiger werden. Was Sie noch nicht vorab gezahlt haben, unterläge dann plötzlich einem für Sie günstigeren Wechselkurs. Soll ein Hotel z.B. 500 Pfund kosten, zahlen Sie dafür nach aktuellem Wechselkurs etwa 580 Euro (Stand: April 2021). Ändert sich der Wert des Pfunds, sind Verschiebungen um etliche Euro möglich.

Bei den Wechselkursen ist der Brexit aber bereits seit dem ursprünglichen Referendum über die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens eingepreist. Große Sprünge sind damit zu Jahresbeginn kaum zu erwarten.

In die Kosten eines Auslandsurlaubs spielen auch andere Faktoren hinein. So könnten die Preise für bestimmte Lebensmittel in Großbritannien nach dem Brexit zeitweise schwanken.


 

Was Sie bei Online-Einkäufen bedenken sollten

Wenn Sie im Internet bei einem Verkäufer aus Großbritannien einkaufen, sollten Sie jetzt Folgendes bedenken:

Für Sie gelten zwar auch bei Einkäufen außerhalb der Europäischen Union diverse EU-Verbraucherschutzrechte, wenn ausländische Anbieter ihre Waren in Deutschland anbieten: Sie können zum Beispiel das gekaufte Produkt binnen 14 Tagen zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Sie genießen weiterhin Anspruch auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung auf Ihr Produkt. Und Sie sind gegen unlautere Geschäftspraktiken wie zum Beispiel Werbung mit falschen Preisen geschützt.

Aber Achtung: Auch bei britischen Online-Shops, die sich direkt an Kunden in Deutschland richten - etwa durch Werbung in Deutschland, oder eine deutschsprachige Website -  kaufen Sie möglicherweise unter den britischen Verbraucherschutzregeln ein. Seit das Brexit-Abkommen im Januar 2021 in Kraft getreten ist, gibt es bei den Verbraucherzentralen immer wieder Beschwerden über gerade diese Shops: Plötzlich fallen Zölle, Einfuhrsteuern und andere Gebühren für die online eingekauften Waren an, obwohl bei der Bestellung gar nicht deutlich erkennbar ist, dass die Ware aus dem Vereinigten Königreich kommt.

Sollte Ihnen das auch passsiert sein, können Sie sich gerne für eine Beratung an die Verbraucherzentrale wenden oder uns den Anbieter über das Beschwerdepostfach nennen.

Außerdem wichtig: Es kann sehr mühsam sein, diese Rechte außerhalb der Europäischen Union bei einem Streit vor Gerichten durchzusetzen. Denn neben einem deutschen Gericht, das nach hiesigen Regelungen für Sie entscheiden mag, muss dann immer auch ein britisches Gericht eingeschaltet werden, das noch einmal prüft - und nach britischem Recht vielleicht zu einem anderen Schluss kommt. In Großbritannien gelten die europäischen Widerrufsrechte seit dem Austritt aus der EU nicht mehr verpflichtend. Im Falle eines Konfliktes zwischen Verbrauchern und in Großbritannien niedergelassenen Händlern können Verbraucher seit dem Brexit außerdem nicht mehr die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung nutzen. Denn seit dem endgültigen EU-Austritt Großbritanniens gilt die EU-Vorschrift über außergerichtliche Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung für Großbritannien nicht mehr.

Bei teureren Online-Einkäufen sollten Sie sich also tatsächlich gut überlegen, ob Sie bei Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellen. Überprüfen Sie in dem Fall schon vor dem Kauf,

  • wo der Online-Shop seinen Sitz hat.
  • ob für den Kauf bzw. den Versand der Ware weitere Gebühren anfallen.

Auch Shops in Großbritannien sind dazu verpflichtet, Sie über den Gesamtpreis der Ware zu informieren. Wenn die Höhe möglicher zusätzlicher Kosten dem Shop nicht bekannt ist – wie etwa bei Zöllen – muss der Shop Sie Sie in jedem Fall darüber informieren, dass weitere Kosten anfallen könnten.

Schauen Sie sich die AGB und Widerrufsbelehrung des Shops genau an, um unerwartete Kosten zu vermeiden und schon vorab zu wissen, wohin Sie die Ware im Falle eines Widerrufs senden müssen.

Falls Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Werden Einkäufe nach dem Brexit plötzlich teurer?

Wenn Sie Produkte kaufen, die in Großbritannien hergestellt wurden, kommt zwar auch nach dem Brexit in der Regel kein Zoll auf Sie zu, Onlinekäufe müssen aber durch den europäischen Zoll freigegeben werden und es können Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden.

  • Ab dem 1. Juli 2021 wird Einfuhrumsatzsteuer auf alle Produkte erhoben - vorher galt ein Freibetrag.
  • Ab einem Warenwert von 150 Euro werden dann außerdem  Zölle erhoben.
  • Zollkontrollen können außerdem dafür sorgen, dass Lieferungen deutlich später bei Ihnen ankommen. Die Beamten prüfen Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten stichprobenartig.

Einige Händler werben bereits damit, dass sie Steuern und Zollgebühren übernehmen und ihren Kunden keine Mehrkosten durch den Brexit entstehen sollen. In jedem Fall sollten Sie genau auf die angegebenen Versandbedingungen und mögliche Zusatzkosten achten. Sollten Sie keine Informationen dazu auf der Webseite finden, sollten Sie den Shop vor der Bestellung kontaktieren und gezielt danach fragen.

Ein Faktenblatt der EU-Kommission zum Online-Einkauf in Großbritannien finden Sie hier (in englischer Sprache).

Ansonsten ist es wie bei den Kosten eines Urlaubs: Wenn das Pfund gegenüber dem Euro im Wert fällt - was beim Brexit nicht unwahrscheinlich ist - könnte eine Warenbestellung in Großbritannien in dieser Hinsicht günstiger werden. Was Sie noch nicht vorab gezahlt haben, unterläge dann plötzlich einem für Sie günstigeren Wechselkurs. Soll eine Ware z.B. 500 Pfund kosten, zahlen Sie dafür nach aktuellem Wechselkurs etwa 580 Euro (Stand: April 2021). Ändert sich der Wert des Pfunds, sind Verschiebungen um etliche Euro möglich.

Kann ich einen Online-Kauf widerrufen oder defekte Ware umtauschen?

Wie beschrieben: Sie können sich zwar an deutsche Gerichte wenden, die dann deutsches Recht anwenden werden. Es kann aber in der Praxis sehr schwierig sein, Verbraucherrechte in Großbritannien durchzusetzen. Eine Vollstreckung der deutschen Urteile geht über dortige Gerichte. Das kann ein mühsamer Weg sein.

Auf EU-weite Regelungen, die beim Online-Shopping einen Mindestschutz auf recht hohem Niveau garantieren, können Sie sich nach einem Brexit nicht mehr verlassen.

Vor teureren Einkäufen bei Online-Händlern aus Großbritannien sollten Sie sich also gut überlegen: Wäre der finanzielle Schaden für Sie zu groß, falls die Ware defekt ist? Wollen Sie gekaufte Waren vielleicht gleich wieder zurückschicken, z.B. Schuhe, die Ihnen nicht passen?


 

Was Sie bei Geldgeschäften bedenken sollten

Insbesondere Aktienmärkte und der Wechselkurs des britischen Pfunds haben auf Ereignisse wie den angekündigten Brexit mit starken Kursschwankungen reagiert. Wenn der Austritt Großbritanniens Anfang Januar final stattfindet, kann das passieren. Anleger sollten aber Geduld haben: Sie laufen mit eiligen Entscheidungen Gefahr, Geld zu verlieren.

Die Erfahrung lehrt, dass Turbulenzen an den Finanzmärkten teilweise ebenso schnell gehen wie sie gekommen sind. Turbulenzen können aber auch Jahre andauern und Verluste dauerhaft sein. Langfristige Trendänderungen kann ohnehin niemand vorhersehen.

Wer als privater Anleger wegen des Brexits übereilt Aktien, Investmentfonds und/oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft, handelt entgegen seiner ursprünglichen, langfristigen Geldanlagestrategie. Unabhängig davon, ob diese Entscheidung sich als richtig herausstellt, kosten die Transaktionen erneut Gebühren.

Bleibt Erspartes geschützt?

Selbst nach dem Brexit ändert sich an der Europäischen Einlagensicherung zunächst nichts.

Liegt Ihr Erspartes bei britischen Banken, müssen Sie sich wegen eines Brexits keine Sorgen um die Absicherung machen. Sie haben auch dann weiterhin einen Anspruch nach europäischem Standard, solange die Briten keine anderweitigen Regelungen treffen. Bis auf weiteres sind auf diesem Wege schon 85.000 Pfund pro Kunde abgesichert. Dies entspricht zwar - wegen ungünstiger Wechselkurse - nicht immer der von der EU vorgegebenen Absicherung von 100.000 Euro, dürfte aber für die meisten Sparer ausreichen.

Zusätzlich sind einige in Deutschland tätige britische Banken auch Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sicherungseinrichtung, die im Falle einer Pleite noch deutlich höhere Beträge absichert.

Im Zusammenhang mit dem Brexit haben einige britische Banken ihre Geschäftstätigkeit auf in Deutschland oder in der EU lizenzierte Banken übertragen. Die Bank of Scotland zum Beispiel hat ihre Geschäftstätigkeit an die Lloyds Bank GmbH übertragen, die eine deutsche Banklizenz hat. In einem solchen Fall gilt für die Kundengelder die gesetzliche deutsche Einlagensicherung und somit die Grenze von 100.000 Euro. Sollten zuvor weitergehende private Einlagensicherungssysteme bestanden haben, sollten Kunden, die mehr als 100.000 Euro angelegt haben, bei ihrem Institut erfragen, ob diese nach der Übertragung weiterhin Gültigkeit haben.

Kann mein Vertrag überhaupt weiterlaufen wie bisher, z.B. eine Lebensversicherung?

Viele britische Anbieter haben inzwischen Niederlassungen auf dem europäischen Festland - damit sie weiter in der EU Geschäfte machen können. Der Hintergrund: Britische Finanzdienstleister werden nicht mehr in der Lage sein, Dienstleistungen für Verbraucher in der EU zu erbringen, sofern sie nicht über eine Konzerngesellschaft in der EU verfügen.

Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) hat Finanzdienstleister aufgefordert, Verbraucher zu kontaktieren, falls deren Vertrag nicht weitergeführt werden kann, angepasst oder an eine Gesellschaft in der EU übertragen werden muss. Man wird sich also bei Ihnen gemeldet haben.

Falls Ihr Finanzdienstleister Ihnen neue Geschäftsbedingungen zuschickt und um Ihre Zustimmung bittet, lesen Sie die neuen Konditionen sorgfältig durch, um sicherzugehen, dass Ihnen aus den Änderungen kein Nachteil entsteht. Falls Sie Fragen oder Bedenken haben, kann eine unabhängige Beratung sinnvoll sein - zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Was passiert mit Ratenzahlungen für einen Kredit?

Wer ein Darlehen in Pfund aufgenommen hat, kann unter Umständen Gewinn machen. Denn zu zahlende Raten würden bei einem gestiegenen Euro preiswerter - was im Fall eines Brexits nicht unwahrscheinlich, aber umgekehrt auch keinesfalls sicher ist.

Solche Darlehen in fremder Währung gelten aber ohnehin als mit einem sehr hohen Risiko verbunden: Schon relativ geringe Änderungen im Wechselkurs haben große Auswirkungen auf die Rendite einer Geldanlage beziehungsweise die Kosten eines Darlehens. Ein Kredit in einer Fremdwährung ist immer auch ein Glücksspiel - dabei können Sie Gewinne wie Verluste machen - abhängig davon, wie der Wechselkurs sich dauerhaft entwickelt.


 

Ist die Versorgung mit Arzneimitteln gesichert?

Bei der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten wird es auch nach dem Brexit zu keinen Änderungen kommen. Die Europäische Arzneimittelagentur hat ihren Hauptsitz von London nach Amsterdam verlegt. Vorübergehende Engpässe bei der Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln nach dem Brexit sind unwahrscheinlich, aber denkbar. Solche Engpässe sind leider immer wieder zu beobachten. Die EU-Kommission, die Europäische Arzneimittelaufsicht sowie die nationalen Regulierungsbehörden werden die Situation sehr genau beobachten und gegebenenfalls betroffene Patienten und Ärzte beraten.

Wie ist das Abkommen aus Verbrauchersicht zu bewerten?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass sich die EU-Kommission und das Vereinigte Königreich auf ein Abkommen geeinigt haben, und sieht gute Regeln zum fairen Wettbewerb darin enthalten. "Besonders wichtig wird jetzt die Umsetzung des Abkommens. Mit dem Brexit-Vertrag wurden insgesamt 23 Arbeitsausschüsse gegründet, hier muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende und transparente Debatte über die Fortentwicklung des Abkommens stattfindet", kommentiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Bedauerlich sei, dass bei den fairen Wettbewerbsregeln der Verbraucherschutz nicht explizit genannt ist. Das bedeutet, dass die EU keine Sanktionen erheben kann, wenn das Vereinigte Königreich das Verbraucherschutzniveaus senkt. Auch eine gemeinsame Vereinbarung zum Roaming wäre positiv für Verbraucher dies- und jenseits des Ärmelkanals gewesen. Nun kann Telefonieren deutlich teurer werden. Bei den neuen Regeln zum Warenursprung und zum Zoll müssen Onlinehändler in Zukunft ihre Kunden deutlich besser informieren.

Der vzbv hat eine detaillierte Bewertung des Handels- und Kooperationsvertrags zusammengestellt.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Eine junge Frau steht vor einer Wand voller Zeichnungen, u.a. eine Glühbirne

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2023

Mit dem Nachwuchspreis MehrWert NRW werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die Verbraucher:innen darin unterstützen, sparsam mit Ressourcen umzugehen.