Abgasskandal: Was Sie als betroffener VW-Kunde jetzt noch tun können

Stand:
Ansprüche im Abgasskandal können, je nach Konstellation, nach verschiedenen Fristen verjähren. Bei der Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist es zu einem Vergleich gekommen und auch der Bundesgerichtshof hat inzwischen ein wichtiges Urteil gesprochen.
Abgase strömen aus einem Autoauspuff.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 15. September 2015 warten Millionen Volkswagen-Kunden darauf, dass VW ihnen eine freiwillige Entschädigung für Manipulationen an der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge zahlt.
  • Gegen Autohändler mussten Betroffene ihre Ansprüche individuell vor Gericht einklagen. Die meisten dieser Ansprüche sind inzwischen aber verjährt, eine Klage gegen Ihren Händler oder den Hersteller kommt darum vermutlich nicht mehr in Frage.
  • Gegen den Hersteller der Fahrzeuge, die Volkswagen AG, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage erhoben, die im Februar 2020 zu einem Vergleich geführt hat. Außerdem hat der Bundesgerichtshof das Unternehmen im Mai 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verurteilt.
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Vom Abgasskandal Betroffene mussten ihre Ansprüche gegen die Autohändler meist individuell vor Gericht einklagen. Das Problem: Gegen die Autohändler dürften die Forderungen in vielen Fällen seit 2017 verjährt sein. Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gehen seit spätestens Ende 2017 in den meisten Fällen nicht mehr.

Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof außerdem Volkswagen als Hersteller verurteilt. Das Unternehmen habe seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und schulde damit Schadensersatz. Mehr zu diesem Urteil lesen Sie in unserem separaten Artikel.

Bei der Musterklage ist es im Februar 2020 zu einem Vergleich gekommen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Volkswagen AG geklagt. Möglich ist das durch die Einführung des neuen Klageinstruments der Musterfeststellungsklage. Am 1. November 2018 tat das entsprechende Gesetz in Kraft. Noch am selben Tag wurde die Klage wegen des Abgasskandals eingereicht.

Inzwischen ist ein Vergleich erzielt worden.

Diese Rechte haben VW-Kunden auch im Jahr 2020 noch

Ansprüche gegen Autohändler

  • In der Regel haben Sie keine Ansprüche mehr: Käufer eines Neufahrzeugs können ab Übergabe des Fahrzeugs nur zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung geltend machen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.
  • Aber: Wenn Sie vor Ende 2017 bereits vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, läuft die Verjährung auf jeden Fall drei weitere Jahre lang ab Ende des Jahres, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Wenn Sie z.B. im Jahr 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, haben Sie Zeit bis Ende 2020, rechtliche Schritte einzuleiten.

Ansprüche gegen VW

  • Da VW als Autohersteller nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat, können Betroffene Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis geltend machen.
  • Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls Sie Ihr Auto direkt von VW gekauft haben. Einige Gerichte zählen außerdem Händler dazu, die eine 100-prozentige Tochter der Volkswagen AG sind (z.B.: Landgericht München I - Az.: 23 O 23033/15).

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der BGH entschieden (Az. VI ZR 739/20), dass Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, keinen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. In solchen Konstellationen sei Ende 2018 nach Ablauf der regulären Drei-Jahres-Frist Verjährung eingetreten, urteilte der BGH in einem Musterfall aus Baden-Württemberg.

Der BGH urteilte jedoch weiter, dass im konkreten Fall stets vom zuständigen Gericht festgestellt werden muss, ob Kenntnis vom Abgasskandal vorlag bzw. ob die Umstände durch die Medienberichterstattung dazu führt, dass grob fahrlässige Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen vorliegen. Dies mag angesichts der umfangreichen Berichterstattung zwar naheliegen, ist aber Sache des Tatrichters in jedem Einzelfall.

Zudem können sich Betroffene auf Verjährungshemmung durch die Musterfeststellungsklage berufen, auch wenn sie sich ausschließlich zu diesem Zweck zum Klageregister angemeldet hatten (Urteil vom 29. Juli 2021, Az. VI ZR 1118/20).

Schritte, um die Verjährung zu verhindern

Betroffene VW-Kunden haben folgende Möglichkeiten:

Gegenüber dem Autohändler

  • Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit nach Kauf den Rücktritt erklärt haben (siehe oben). Dann können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dabei besteht, wie immer, ein Prozessrisiko, da die Gerichte die Voraussetzungen für den Rücktritt unterschiedlich bewerten. Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel von einem darauf spezialisierten Anwalt.

Gegenüber der Volkswagen AG

  • Nach dem Urteil des BGH vom 17.12.2020 (Az. VI ZR 739/20) kommt es auf die Kenntnis an, dass das Auto vom Abgasskandal betroffen war. Wurde das bereits in 2015 medial verbreitet, kommt das Gericht zum Ergebnis, dass Ende 2018 bereits die Verjährung eingetreten ist. Achtung: In dem Verfahren ging es um einen Dieselmotor vom Typ EA189. Die Frage der Kenntnis muss aber für jedes betroffene Modell verschiedener Bauarten und Hersteller einzeln bewertet werden. Bei bestimmten Fahrzeugen tritt also eventuell erst später eine Verjährung ein.

    Etwas anderes gilt für den Motor EA 288 (Nachfolgemodell des Motors EA 189). Bezüglich dieser Motoren wurde die Manipulation erst später bekannt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 9. April 2021, Az. 8 U 68/20) stellte für den Motor EA 288 erstmals auch eine unzulässige Abschalteinrichtung fest. Der betroffene Käufer des Fahrzeugs hatte Erfolg mit seiner Klage auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG.
     

Viele weitere Fragen zum Abgasskandal bei VW und anderen Automarken beantworten wir in einem separaten Beitrag.

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