- COVID-Tests dürfen zum geplanten Einreise-Zeitpunkt maximal 48 Stunden alt sein. Das gilt für Antigen- wie für PCR-Tests.
- Sie wollen mit dem Flugzeug abreisen? Auch dann dürfen PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Zurückgerechnet wird dann aber ab dem Zeitpunkt, ab wann die Beförderung geplant war. Das kann dann die Abflugzeit sein.
- Antigentests dürfen auch bei Flugreisen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Flugreisende müssen dem Beförderungsunternehmen den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.
Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen.
Bitte beachten Sie:
Zwar gibt es derzeit keine Virusvariantengebiete. Dies kann sich aber wieder ändern kann. Reisen Sie aus einem Virusvariantengebiet ein, müssen Sie zwingend einen PCR-Testnachweis vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen in diesem Fall nicht. Nutzen Sie zur Einreise ein Beförderungsunternehmen, darf der PCR-Test bei (geplantem) Beginn der Beförderung höchstens 48 Stunden alt sein.
Sie müssen sich mit einem Impfstoff haben impfen lassen, der auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts genannt wird.
Hierzu gehören die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gilt man nur dann als vollständig geimpft, wenn man eine zweite Impfung erhalten hat. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Die Impfstoffe Cansino, Curevec, Sinovac Sinopharm und Sputnik V sind Stand Januar 2022 in der EU nicht zugelassen. Wer mit diesen Vakzinen geimpft wurde, braucht bei der Ein- und Ausreise in einen EU-Mitgliedstaat einen zusätzlichen negativen Corona-Test.
Wann Sie als vollständig geimpft bzw vollständig immunisiert gelten, entnehmen Sie der Seite des Robert-Koch-Instituts.
Um Ihren Impfstatus zu belegen, brauchen Sie ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen vergleichbaren Impfnachweis. Der kann digital sein oder in Papierform, etwa wie der gelbe Impfausweis. Der Nachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.
Als genesen gelten Sie, wenn Sie eine Corona-Infektion überstanden haben. Das müssen Sie mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können. Der Test muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage alt sein. Liegt Ihre Erkrankung länger als 3 Monate zurück, gelten Sie im Sinn der Verordnung nicht als genesen.