Bauspardarlehen

Stand:
Die Bausparkassen verschaffen sich von den Bausparer:innen Geld zu günstigen Konditionen, indem sie für das angelegte Bausparguthaben nur einen niedrigen Zins zahlen. Dieses Geld wird wiederum zu vergleichsweise günstigen Zinsen an die Kund:innen in Form des Bauspardarlehens ausgeliehen.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.
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Allerdings stehen diese Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Das bedeutet: Eine Bausparkasse kann nur so viel an Bauspardarlehen vergeben, wie auf der anderen Bilanzseite in Form von Bausparguthaben abgedeckt ist.

Aus diesem Grund haben Bausparverträge eine besondere Gestaltung. Sie schließen zunächst einmal einen Vertrag über eine bestimmte Summe ab, dann beginnen Sie mit dem regelmäßigen Sparen, wobei auch Extra-Einzahlungen möglich sind. Je nach angesammeltem Guthaben erhöht sich Jahr für Jahr die so genannte "Bewertungszahl". Hat sie eine bestimmte Höhe erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif. Sie können dann die Differenz zwischen dem bereits vorhandenen Guthaben und der Vertragssumme als Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

Je nach Tarifvariante ist die Zuteilungsreife meist dann erreicht, wenn das Guthaben etwa 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme beträgt (sogenanntes "Mindestsparguthaben") und der Bausparer 5 bis 9 Jahre regelmäßig eingezahlt hat.

Die Tilgung des Darlehens erfolgt vergleichsweise zügig und ist üblicherweise nach 10 bis 15 Jahren abgeschlossen. Daher müssen Sie beim Bauspardarlehen aufgrund des hohen Tilgungsanteils eine höhere monatliche Kreditrate einplanen als bei einem Bankdarlehen mit langsamerer Tilgung. Dafür begnügen sich Bausparkassen bei der Grundschuldabsicherung mit dem zweiten Rang oder verzichten bei kleineren Darlehenssummen ganz auf die Grundschuld.

Bausparverträge sind jedoch oftmals mit Nebenkosten verbunden. Dazu zählt insbesondere die bei Beginn fällige Abschlussgebühr. Sie beträgt 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird als Vermittlungsprovision von den ersten Spareinlagen abgezogen.

Nicht verlangen dürfen die Bausparkassen dagegen eine monatliche Kontoführungsgebühr in der Darlehensphase. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH Az. XI ZR 308/15) sowie in der Sparphase (BGH Az. XI ZR 551/21). Wie Sie sich unzulässige Entgelte zurückholen, lesen Sie im verlinkten Beitrag.

Vorteile des Bauspardarlehens:

  • Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit,
  • Verzicht auf Grundschuld ohne Zinsaufschlag, in der Praxis vorteilhaft bei kleineren Darlehenssummen bis 50.000 Euro,
  • Sondertilgungen sind jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich.
     

Nachteile des Bauspardarlehens:

  • Zeitpunkt der Kreditzuteilung ist nicht garantiert,
  • kein fester Kreditanspruch, da Bonitätsprüfung vorausgesetzt,
  • hohe finanzielle Belastung wegen kurzer Rückzahlungsdauer,
  • niedrige Guthabenzinsen während der Ansparphase.

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