Verbraucherzentrale NRW mahnt erfolgreich Apple ab

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Rücknahme nur mit Originalverpackung - so sah es Apple für den Widerruf beim Online-Shopping vor. Dagegen und gegen weitere kundenfeindliche Bedingungen ist die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen, hat die Apple Distribution International abgemahnt und diese Ärgernisse abgestellt.

Verbraucherzentrale NRW mahnt erfolgreich ab: Apple streicht kundenfeindliche Bedingungen im Online-Store

Rücknahme nur mit Originalverpackung – - so sah es Apple für den Widerruf beim Online-Shopping vor. Dagegen und gegen weitere kundenfeindliche Bedingungen ist die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen, hat die Apple Distribution International abgemahnt und diese Ärgernisse abgestellt.

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Apples Einkaufsbedingungen für den Online-Store sahen vor, dass man ein Produkt nur zusammen mit der Originalquittung und der Originalverpackung zurückgeben könne. Wer eine Apple Watch der "Edition Kollektion" zurückgegeben wollte, musste sie zunächst zur Prüfung in eine Außenstelle geben. Auch sollte die Rückgabe eines iPhones ausgeschlossen werden, wenn der Verbraucher aktivierte Sicherheitsfeatures, wie Diebstahlschutz, nicht mehr deaktivieren kann.

Apples Bedingungen waren nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzulässig. Denn sie schränkten die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein.

Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf ab – regelmäßig 14 Tage nach Erhalt der Ware – und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden.

Doch Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckt.

Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden oder davon, dass die Ware erst durch eine Prüfstelle geht. Etwas anderes ist, dass Verbraucher unter Umständen Wertersatz leisten müssen, wenn sie ein beschädigtes Produkt zurückgeben.

Darüber hinaus schränkten Apples Bedingungen die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Erwerb von mangelhaften Produkten ein: Verbraucher mussten hiernach davon ausgehen, sie können einen Fehler nur beanstanden, wenn sie sich "so bald wie möglich" bei Apple meldeten, wozu sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet sind.

Nachdem die Verbraucherzentrale NRW diese kundenfeindlichen Bedingungen abgemahnt hatte, will das Unternehmen fortan auf sie verzichten. Hierzu hat Apple sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet und hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits entsprechend überarbeitet.

Ebenso weist Apple nun in seinem Onlineangebot deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin und hat das Impressum überarbeitet. Auch diese Punkte hatte die Verbraucherzentrale NRW abgemahnt.

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