Versteckte Infoblätter:
Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekommunikationsfirmen ab
Seit Juni 2017 sind Telekommunikationsanbieter mit Internetzugang verpflichtet, für Kunden ein sogenanntes Produktinformationsblatt bereitzustellen. Nach genormter Vorgabe müssen darin etwa Preis und Inhalt des Tarifs kurz benannt werden. Zudem muss es verbindliche Daten zur erwartbaren Geschwindigkeit einer Internetverbindung geben. Dank dieser Neuerung ist es für Verbraucher leichter, einen Tarif zu beurteilen und mit Konkurrenz-Angeboten zu vergleichen.
Vorausgesetzt, sie finden das Infoblatt. Nach der Verordnung muss das wichtige Dokument deshalb leicht zugänglich sein. Firmen dürfen es deshalb nicht einfach auf Unterseiten ihres Internetauftritts verstecken.
Doch genau das haben mehrere Anbieter nach Meinung der Verbraucherzentrale getan. Bei Unitymedia, Base, blau.de (Telefonica) sowie Sparhandy.de war das vorgeschriebene Infoblatt erst nach mehreren Klicks durch die Tarifdetails erreichbar. Dafür erhielten die Unternehmen eine Abmahnung von den Verbraucherschützern. Erfreuliches Ergebnis: Alle vier präsentieren das Infoblatt nun an passender Stelle.
Anders als StarDSL. Auf der Internetseite des Hamburger Spezialisten für Internet via Satellit war bei der Darstellung der Tarife bislang kein Produktinformationsblatt auffindbar. Da StarDSL auch nicht auf die Abmahnung reagierte, wird die Verbraucherzentrale NRW nun den Kadi bemühen müssen, die rechtlich vorgeschriebene Transparenz bei der Firma durchzusetzen.