Gelbe Karte gegen den DFB
Verbraucherschützer mahnen Ticket-Klauseln erfolgreich ab
Wer Fußballspiele der deutschen Nationalmannschaft im Inland besuchen will, kann Eintrittskarten direkt über den "Deutscher Fußball-Bund e.V." beziehen. Doch die vom DFB verwendeten "Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen" boten nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW reichlich Anlass zur Kritik.
So sollten Fans das Risiko des Verlusts der bestellten Tickets auf dem Versandweg tragen. Eine Erstattung des Eintrittspreises bei Spielverlegung bzw. -abbruch schränkte der DFB nach Ansicht der Verbraucherschützer zu weitgehend ein. Obendrein sollten Ticketinhaber ausnahmslos und unwiderruflich in Bild und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit der jeweiligen besuchten Veranstaltung einwilligen.
Rechtliche Fouls, für die die Verbraucherschützer die Gelbe Karte in Form einer Abmahnung zückten. Der verwarnte DFB zeigte sich einsichtig und fand zur Idee des Fairplays zurück. Der Verband gab die geforderte Unterlassungserklärung ab und passte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfangreich an.