Nahrungsergänzungsmittel sind Lebens- und keine Arzneimittel
Ärzte und Apotheker für den richtigen Umgang sensibilisieren
VZ NRW…Pflanzenextrakte, Vitamin- oder Mineralstoffpräparate für bessere Haut und mehr Wohlbefinden neben Pillen zum Abführen oder Pulver gegen Magenbeschwerden: In den Regalen von Drogerien und Apotheken oder auf Online-Portalen ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten bunt gemischt. Kunden fällt es bei dem wilden Mix schwer, die Flut an Produkten in ihrem Nutzen voneinander zu unterscheiden. Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch rechtlich definiert als Lebensmittel, die lediglich dazu bestimmt sind, mögliche Defizite in der Ernährung von gesunden Menschen auszugleichen. „Verwechslungen mit Arzneimitteln und falsche Heilversprechen der Extra-Kost im Pillengewand können jedoch gesundheitlich riskant sein“, warnt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Eine fehlgeleitete Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln kann dazu führen, dass Anwender auf die Wirkung der Präparate vertrauen, dadurch auf eine ärztliche Behandlung verzichten und es durch die Verwendung zu unerwünschten Wechselwirkungen mit wirklichen Medikamenten kommt. Verantwortlich für diese fatale Verwechslungsgefahr ist das Zusammenspiel folgender Faktoren:
- Aufmachung: Nahrungsergänzungsmittel werden in arzneimittelähnlichem Gewand als Tabletten, Kapseln oder Ampullen verkauft. Ein Großteil von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten scheinbar gleiche Inhaltsstoffe – etwa Vitamine und Pflanzenstoffe. Verpackungen und Werbeaussagen beider Produktgruppen sind häufig kaum voneinander zu unterscheiden.
- Bewerbung: Werbung mit Heil- und Gesunderhaltungsversprechen – vor allem bei den Angeboten im Online-Handel – schürt bei vielen Kunden die Erwartung, dass Nahrungsergänzungsmittel krankheitslindernd, heilend oder verhütend wirken. Diese Erwartung dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht wecken und können sie auch nicht erfüllen. Krankheiten bekämpfen und lindern ist Sinn und Zweck von Arzneimitteln.
- Angebot im Super- oder Drogeriemarkt: Es fehlt eine klare räumliche Abgrenzung zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln. Vitaminpillen, Pflanzenextrakte und Co. liegen im Einzelhandel nicht dort, wo sie hingehören – nämlich bei normalen Lebensmitteln, sondern die spezielle Extra-Portion zur Nahrung wird im bunten Mix zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten zum Kauf angeboten. Ob es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt, erfahren Kunden lediglich durch die gezielte Suche nach der Bezeichnung, die oft nur sehr klein auf der Rückseite der Verpackung steht.
- Verkauf in Apotheken: Auf Infobildschirmen, im Internet oder im Schaufenster preisen viele Apotheken Nahrungsergänzungsmittel immer wieder mit unerlaubten Werbeaussagen zur Linderung und Heilung von Krankheiten an. Missverständlich für Kunden, wenn ihnen im Beratungsgespräch auch ein Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C gegen Erkältung angeboten wird.
- Rolle von Arztpraxen: Immer wieder empfehlen auch Ärzte Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Leiden. Patienten erhalten Proben und können empfohlene Mittel manchmal direkt in der Praxis bestellen oder sogar käuflich erwerben.
Um Ärzte, Apotheker und Behördenvertreter für die Tücken der bisherigen Vermarktungsproblematik von Nahrungsergänzungsmitteln zu sensibilisieren, lädt die Verbraucherzentrale NRW einzelne Vertreter aus der Gesundheitsbranche am 15. Februar zu einem Fachgespräch ein. Diskutiert werden verschiedene Aspekte der Überwachung und Kontrolle des Marktes, Lücken in der Gesetzgebung, angemessene Anpreisung und Platzierung von Produkten sowie der Umgang mit unnützen Versprechen und Erwartungen rund um eine sinnvolle Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln. Ziel ist es, gemeinsam Handlungsalternativen zur besseren Orientierung von Kunden und Patienten auszuloten.
Mehr Informationen rund um das Thema Nahrungsergänzung als Lebensmittel gibt es auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de.
Für weitere Informationen:
Angela Clausen
Tel. (0211) 38 09-124
angela.clausen@verbraucherzentrale.nrw